In BAUMETALL-Ausgabe 7/2023 äußerte sich Berthold Ruck (Leitung Technik, Prefa Deutschland) über die enorme Bedeutung der energetischen Nutzung von Metalldachflächen. Dabei sprach er u. a. über die Pflicht, geeignete Metalldachflächen in Zukunft so auszuführen, dass der Nutzung zur Energiegewinnung nichts im Wege steht. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, entsprechende Falzdächer so zu planen, dass eine spätere Montage von PV-Paneelen bedenkenlos machbar ist. Alternativ dazu eignen sich auch Systeme mit integrierten Modulen zur Stromerzeugung. Und auch die Schulung sowie die Anpassung des Bildungsauftrags der Berufsschulen wurden dabei thematisiert.
Die BAUMETALL-Artikelserie „Photovoltaik“ informiert ausführlich – der vorliegende erste Teil befasst sich mit dem aktuellen Stand der Solardachpflicht in Deutschland und den Auswirkungen für Klempner und Dachdecker.
Solardachpflicht
Baden-Württemberg führte 2022 als erstes Bundesland die Photovoltaikpflicht ein. Immer mehr Bundesländer setzen auf die Solarpflicht und im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen findet sich folgender Passus: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Was das genau heißt, zeigt sich in den verschiedenen kommunalen und landesbehördlichen Klima- und Solargesetzen. Gute Übersichten gibt es unter anderem hier. Es ist festzustellen, dass politische, wirtschaftliche, technologische und persönliche Argumente dafürsprechen, auch Metallbedachungen zur Stromerzeugung zu nutzen. Metallhandwerker sind folglich gut beraten, Metallbedachungen attraktiv zu halten und so zu gestalten, dass diese für Endkunden weiterhin attraktiv bleiben bzw. sich zwingend des Themas anzunehmen und praktikable Lösungen zu präsentieren.
Technische Hinweise
Grundsätzlich gibt es für alle klempnertechnisch hergestellten Metalldächer gute Lösungen zur Installation von Solaranlagen. Das gilt für Kleinformat- ebenso wie für Stehfalzeindeckungen. Am Ende entscheidet oft die Tragfähigkeit der Konstruktion darüber, wie und in welcher Ausführungsart die Montage erfolgen kann.
Im ersten Schritt ist festzuhalten, dass alle Bauarten statisch nachgewiesen werden müssen. Die entsprechende Forderung beruht auf der Tatsache, dass Metalldächer sowie die Systeme zur Stromerzeugung verschiedenen Belastungen (Wind, Sog, Druck, Schnee, Eigenlast etc.) unterliegen. Vorgaben erfolgen in diversen technischen Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder, in unseren Fachregeln sowie im Normentwurf der künftigen DIN 18199.
Im Fall der Prefa erfolgt der statische Nachweis einfach durch den eigenen Fachbereich Solar. Möglich, jedoch deutlich umständlicher ist es, die Tauglichkeit der Dachflächen zur PV-Montage durch einen externen Statiker nachzuweisen. Es empfiehlt sich für den Montierenden, unbedingt im „System“ zu bleiben und Komponenten nicht zu mischen. Der Nachweis auf „Standsicherheit“ wird sonst umso schwieriger bis hin zu unmöglich. Kommt es zu einem Schaden, steht der Verarbeiter oftmals
in der Pflicht, die Tauglichkeit der von ihm gewählten Montageart nachzuweisen.
Gleichfalls ist sicherzustellen, dass alle Komponenten über die geplante Lebensdauer korrosionsgeschützt sind. Vereinbaren wir Leistungsgarantien von 25 Jahren und mehr, sind minimal diese heranzuziehen, wobei eher 40 Jahre realistisch sind.
Grundsätzliche Unterscheidung von Indach- und Aufdachsystemen
Aufdachsysteme werden klassisch aufgeständert und mittels Falzklemmen oder Systembefestigern auf dem Falz, der Tragschalung oder direkt in der Tragkonstruktion (z. B. Sparren) verschraubt.
Vorteile und Merkmale von Aufdachsystemen sind:
Nachteile der Aufdachsysteme und Merkmale sind:
Eine gute Alternative sind dachintegrierte Lösungen zur Stromerzeugung.
Vorteile und Merkmale von Indachsystemen sind:
Nachteile der Indachsysteme und Merkmale sind:
Personalqualifikation – wer darf montieren?
Zumindest bei aufgeständerten Anlagen gilt derzeit: „Wer qualifiziert ist, darf montieren!“ Es gibt keinen zulassungspflichtigen Beruf des „Solaranlageninstallateurs“, der in der Handwerksrolle A eingetragen ist. Gute Solar-Fachbetriebe leisten seriöse Arbeit. Sie schulen und qualifizieren ihre Mitarbeiter und haben somit ihre Berechtigung am Markt.
Klempner und Dachdecker sind für Arbeiten an Dach und Fassade natürlich besonders qualifiziert und daher unbedingt geeignet. Die Ausbildungsverordnungen beider Berufe beschreiben bereits das „Einbauen von Energiesammlern und nachhaltigen Energienutzungssystemen“ (Auszug Klempnerausbildungsverordnung 2013). Fachbetriebe sollten sich entsprechenden Anforderungen stellen und mit dem Thema eingehend beschäftigen. Ansonsten ist ihre „besondere Eignung“ für Arbeiten am Dach gegenüber dem Endkunden unbegründet und bietet unseriösen Betrieben unnötig Nährboden.
Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
PV-Anlagen erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Zusätzlich können bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und Prüfungen elektrische Gefährdungen auftreten. Mit der DGUV-Information 203-080 „Montage und Instandhalten von Photovoltaik-Anlagen“ wird die Beurteilung der möglichen Gefährdungen erleichtert und unterstützt. Die Montage der Module auf oder im Dach kann durch entsprechend handwerklich qualifiziertes Personal erfolgen. Eine elektrotechnische Ausbildung ist hierfür nicht notwendig, da zum einen die Modulnennspannung unter der Kleinspannungsgrenze von 125 V liegt und zum anderen, wie auch im Fall der Prefa-Solardachplatte, alle Komponenten vorkonfektioniert und vorab berechnet auf die Baustelle gelangen. Das Personal benötigt jedoch neben der Sicherheitsunterweisung rund um bekannte Gefährdungen bei Arbeiten am Dach eine spezifische Sicherheitsunterweisung im Umgang mit den elektrotechnischen Gefährdungen nach DGUV. Diese Unterweisung ist einmal jährlich zu wiederholen und darf nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Beim Besuch der Prefa-Solarschulung in einer der vier Academys sind genannte Unterweisungen inkludiert und werden bescheinigt.
Integrierte Solaranlagen, die gleichzeitig die Dachdeckung beinhalten, dürfen allerdings nur von Klempnern oder Dachdeckern montiert werden! Es handelt sich hier im Fall der Prefa-Solardachplatte um ein vollwertiges Metalldach und keine reine Solaranlage. Bei der übrigens im Rahmen der Regelung „0 % Steuer für die Lieferung von Solaranlagen“ auch auf die Dachdeckung keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.
Fortsetzung folgt
Der nächste Teil der Beitragsreihe befasst sich mit den Themen Förderungen und Zulassung verschiedener Systeme. Außerdem helfen Checklisten dabei, den täglichen Gebrauch zu vereinfachen.
Ebenfalls von Interesse ist die aktuelle Information vom Arbeitskreis Ausbildung, dessen Mitglieder sich u. a. auch mit der energetischen Nutzung von Metalldachflächen beschäftigen. Wer sich schon vorab informieren will, kann den BAUMETALL-Extra-Downloadlink zum Ratgeber Photovoltaik des Arbeitskreises Ausbildung nutzen. 
Info
Wichtige Hinweise zur PV-Montage
Die Befestigung von Solaranlagen auf Dächern und an Außenwänden muss statisch geprüft und der Kraftverlauf bis in die Tragkonstruktion nachgewiesen werden. Für die Standsicherheit gelten mind. die technischen Regeln der jeweils gültigen Ausgabe der Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen der Bundesländer.
Bei der Planung von Solaranlagen ist der Korrosionsschutz zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass alle Anlagenteile und Befestigungsmittel über die geplante Lebensdauer bzw. Einsatzdauer der Solaranlage funktionsfähig sind. Hierbei ist insbesondere der Einsatzort der Solaranlage mitzuberücksichtigen. Die Werkstoffverträglichkeit (Kontaktkorrosion) ist zu beachten.