Wer ein Gebäude auf seinem Grundstück errichten möchte, muss den gesetzlichen Mindestabstand zum Nachbarn einhalten. Beträgt dieser in der Regel rund drei Meter Entfernung zum Gartenzaun, so gilt bei untergeordneten Bauten – zu denen auch Kleingaragen und Carports zählen – ein anderes Maß: Bedachungen wie diese darf man in den meisten deutschen Bundesländern auch unmittelbar an die Grundstücksgrenze bauen – ohne dafür extra eine Genehmigung des Bauamts oder des Nachbarn einzuholen. Wichtig ist dabei vor allem, dass keine unerreichbaren Stellen entstehen können, falls der Gegenüber später ebenfalls eine Überdachung plant.
Neben den gesetzlichen Richtlinien zum Bau von Carport und Co variieren auch die maximal zulässigen Größen und Maße von Bundesland zu Bundesland. Der Hersteller Designo Carport geht auf die unterschiedlichen Anforderungen ein, indem er seine formschönen Modelle in nahezu jeder beliebigen Breite, Länge und Höhe anbietet. Sonderkonstruktionen werden von den Experten schnell realisiert, sodass der Traum vom Carport nirgendwo unerfüllt bleiben muss. Die stilvollen Bedachungen von Designo sind übrigens auch optisch flexibel und sehr anpassungsfähig: Verschiedene Wandelemente stehen zur Auswahl, damit der persönliche Geschmack problemlos in den Carport einfließen kann. Ob robuste Stahlwelle, dezentes Drahtseil, natürliches Holz, elegantes Acrylglas oder blickdichte Putzwand: Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei Designo in Hülle und Fülle. Dabei sind alle Carports pflegeleicht, witterungsbeständig und langlebig. Ihre Dacheindeckung besteht aus verzinkten Stahlelement-Systemdachbahnen: Nach oben sind diese mit einem Schutzlack beschichtet, nach unten haben sie eine Vliesbeschichtung, die die für Fahrzeuge schädliche Bildung von Kondenswasser vermeidet. So profitieren Autobesitzer davon, dass ihre Wagen selbst in der kalten Jahreszeit vor Rostbildung, Verschleiß, Wetterkapriolen und sonstigen Gefahren geschützt sind. Unter den Überdachungen sind sie dauerhaft vor Wind und Wetter gefeit.