Zu spät für dieses Jahr? Keineswegs. Wer als SHK-Fachbetrieb einen Ausbildungsplatz für einen zukünftigen Klempner, Spengler, Flaschner oder Blechner einrichten möchte, kann dies auch jetzt noch tun. Kurz entschlossene Handwerksunternehmer können diesen freien Platz publik machen, indem sie die Agentur für Arbeit kurzfristig in Kenntnis setzen. Ist der Jugendliche bereits gefunden, lässt sich eine Nachmeldung für das aktuelle Ausbildungsjahr noch bis Ende Dezember bei den Berufsschulen und Kammern einreichen.
Gestreckte Gesellenprüfung erübrigt Zwischenprüfung
Die aktuelle Ausbildungsordnung hat das Prüfverfahren während der Lehrzeit durch eine gestreckte Gesellenprüfung verändert. Dies soll die Motivation der Auszubildenden erhöhen und bessere Ausbildungsabschlüsse erzielen. Die gestreckte Prüfung sieht vor, dass nach ca. 18 Monaten der erste Teil der Gesellenprüfung durchgeführt wird und dieses Ergebnis zu 30% in das Endergebnis einfließt. Wer als Lehrling also im ersten Teil bereits eine gute Note erzielt hat, wird nach dreieinhalb Jahren bei der Gesellenprüfung wahrscheinlich eine bessere Abschlussnote erreichen, als er dies ohne die gestreckte Prüfung erzielt hätte. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt.
Neue Materialien und Werkstoffe
Moderne Konstruktionen an Dach und Fassade nutzen etliche Materialien und Werkstoffe, die erst in den letzten Jahren hinzugekommen sind. Die Industrie hat funktionsbedingte Schichten mit Trag- und Befestigungskonstruktionen entwickelt, die sich von den Handwerksbetrieben zur Gestaltung von Dach und Fassade einsetzen lassen. Ebenso sind es traditionelle Arbeitsschritte (Stehfalz) oder die rollennahtgeschweißte Abdichtung aus Edelstahl, die zum Repertoire des Klempners gehören und erlernt werden müssen.
Damit der Klempnerbetrieb auf der Höhe der Zeit bleibt, ist die betriebliche Vorfertigung mit rechnergestützten Maschinen im Kommen. Schon jetzt kann bei der Planung und Vorbereitung komplizierter und großer Objekte niemand mehr auf CAD-Einrichtungen in Verbindung mit Produktionsmaschinen verzichten.
Auch die Kundenorientierung greift die neue Klempnerausbildung auf, indem sie Lehrlingen grundsätzlich deutlich mehr Bezug zu Auftrag und Werkleistung vermittelt: Wie muss ich mit dem Kunden kommunizieren, damit trotz Zeitdruck eine möglichst hohe Qualität entsteht?
Metalldach mit vielen Funktionen
Der Bau von Blitzschutzanlagen ist weiterhin im Berufsbild des Spenglers aufgeführt, jedoch stellen Planung und Ausführung heutiger Blitzschutzanlagen hohe Anforderungen an das elektrotechnische Grundverständnis des Klempners. Damit ein umfassendes Blitzschutzkonzept nach heutigem Stand der Technik entstehen kann, muss die Abstimmung mit dem Elektrohandwerk möglichst eng und umfassend erfolgen.
An Dach und Fassade lassen sich Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen verankern. Die dazu nötige Technik, vor allem Befestigungssysteme sowie Anschlüsse, sollen in der Lehrzeit Thema sein – sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule und nicht zuletzt in der überbetrieblichen Ausbildung.
Geschäftsfelder ausweiten
Weil die Energieeinsparverordnung (EnEV) möglichst dichte Gebäude fordert, vergrößert sich der Bedarf an Lüftungsanlagen. Im Berufsbild des Klempners sind Bau und Montage lüftungstechnischer Einrichtungen als wesentliche Tätigkeiten aufgeführt und damit auch Inhalt der neuen Ausbildung. Für den Klempner ist dies von Vorteil, um sich im Markt möglichst breit aufstellen zu können.
Auch interessante Marktnischen wie die Dachbegrünung tangieren das Gewerk des Klempners. Um dem Rechnung tragen zu können, wurde der Ausbildungsinhalt entsprechend erweitert. Die Abstimmung mit anderen Gewerken sowie die Kenntnis über Schichtenfolgen und die Verarbeitung von Kunststoffmaterialien setzen spezielles Know-how voraus.
Last but not least: Seit Mitte 2004 gelten Klempner und Dachdecker als handwerksrechtlich verwandt. Weil dadurch beide Berufe – bei entsprechender Eintragung in die Handwerksrolle – jeweils Tätigkeiten im anderen Gewerk ausführen dürfen, hat sich die neue Ausbildungsverordnung für den Klempner auch darauf ausgerichtet.
Gutachten: Dreieinhalbjährige Ausbildung ist sinnvoll
Die ursprünglich vom Wirtschaftsministerium angestrebte Verringerung der Ausbildungszeit für den Klempner auf drei Jahre wäre zwangsläufig nur durch eine Einschränkung der Ausbildungsinhalte möglich gewesen. Aus Sicht der SHK-Berufsorganisation hätte sich dies negativ auf das Berufsbild und die wirtschaftlichen Chancen der Fachbetriebe ausgewirkt. Glücklicherweise hat ein vom Wirtschaftsminister in Auftrag gegebenes Gutachten offen gelegt, dass dreieinhalbjährige Ausbildungen durchaus sinnvoll sind und auch weiterhin verordnet werden sollten – für den Klempnerberuf eine Steilvorlage Richtung Zukunft.