Mit der Meistergründungsprämie erhalten Meisterinnen und Meister, die in den 24 Monaten nach ihrer erfolgreich bestandenen Meisterprüfung einen Betrieb in Baden-Württemberg gründen, bis zu 10 000 Euro als Tilgungszuschuss. Die Prämie wird sowohl für die Neugründung eines Unternehmens bewilligt als auch für die Übernahme eines bestehenden Betriebs.
„Häufig hat die Bank die Meistergründungsprämie nicht auf dem Schirm“, weiß Felix Keller, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Konstanz. Wichtig sei daher, die Prämie im Vorfeld der Finanzierung zu beantragen. „Wenn der Kredit einmal steht, wird die Meistergründungsprämie nachträglich nämlich nicht mehr bewilligt“, betont Felix Keller. Gründerinnen und Gründer können die Prämie unmittelbar nach erfolgreichem Bestehen der letzten Meisterprüfung beantragen. Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung. „Wichtig zu wissen ist, dass der Tilgungszuschuss an ein Förderdarlehen der L-Bank gebunden ist“, sagt Felix Keller. „Er wird in den Programmen ‚Startfinanzierung 80‘ und ‚Gründungs- und Wachstumsfinanzierung‘ ausgezahlt.“
Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 % und kann bis maximal 10 000 Euro gewährt werden. Voraussetzung für die Prämie ist neben einer erfolgreich bestandenen Prüfung der Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Gründungsberatung von einem Betriebsberater der Handwerkskammer. Auch in anderen Bundesländern stehen ähnliche Angebote zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zur lokalen Handwerkskammer, Innung oder anderen Berufsverbänden lohnt sich in jedem Fall.