Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll einfacher werden. Erste Hürden wurden bereits im Januar 2008 gesenkt und somit der Weg für „freihändige Vergaben“ von Bauleistungen bis zu einer Höhe von 20 000 Euro erleichtert. Bei Dienstleistungen liegt die Grenze seither bei 10 000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen beträgt der Schwellenwert sogar 40 000 Euro.
Nach dem Willen der Großen Koalition sollen für die Aufträge des Bundes umständliche Ausschreibungen umgangen werden. So ist die freihändige Vergabe von Bauleistungen künftig bis zu einem Betrag von 100 000 Euro erlaubt, die beschränkte Ausschreibung sogar bis zu 1 Mio. Euro. „Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestands beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben durchführen“, heißt es in der Vereinbarung von CDU und FDP. Das auf zwei Jahre befristete Ausschreibungsmodel fordert Länder und Gemeinden auf, ihre Ausschreibungshürden ebenfalls zu senken.
Im Stuttgarter Landtag gibt es dafür bereits eine breite Mehrheit. Die SPD in Baden-Württemberg hat schon Mitte Januar in einem Antrag gefordert, die Grenzen analog zum Bund auf 100 000 Euro beziehungsweise 1 Mio. Euro anzuheben, damit die Konjunkturhilfe schnell wirkt. Die CDU schließt sich diesem Vorschlag nun an, weil sie sich davon bessere Chancen für die heimische Wirtschaft verspricht. Ziel ist es, den Handwerkern sowie dem Mittelstand einen Startvorteil einzuräumen. Auch das Baden-Württembergische Wirtschaftsministerium steht dem Appell des Bundes positiv gegenüber. In Abstimmung mit anderen Ressorts soll die Erhöhung von Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben eingeführt werden, jedoch nicht ohne die Auswirkungen unter eine systematische Preisbeobachtung zu stellen.