Von Klempner-Fachbetrieben, die zwischen die Tariffronten gerieten, berichtete BAUMETALL beispielsweise in Ausgabe 4 ab Seite 23. Einige BAUMETALL-Leser berichten jedoch nicht nur über Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks. Über die Situation der JNS Dachtechnik GmbH aus dem bayerischen Feldkirchen schreibt Geschäftsführerin Roswitha Neureither Folgendes:
„Unser Fachbetrieb besitzt zwei getrennte Betriebszweige. Eine Dachdeckerei und eine Spenglerei. Sämtliche Rechnungen werden ebenso wie die Lohnabrechnungen nach einem Zweifirmenmodell abgerechnet und buchhalterisch getrennt. Auch Meldungen an die Krankenkasse und das Finanzamt erfolgen getrennt. Im Firmenzweig Spenglertechnik arbeiten über 60 % unserer Mitarbeiter. Daher entrichten wir 60 % unserer Innungsbeiträge auch an die Innung SHK. Mit den verbleibenden 40 % wollten wir die Beiträge der Dachdeckerinnung begleichen. In einigen Schreiben der Dachdeckerinnung wurden wir darauf hingewiesen, dass eine Mitgliedschaft in der Innung nur durch eine Entrichtung von 50 % der Beiträge möglich sei. Was für uns Gesamtbeiträge in Höhe von 110 % verursacht hätte. Mehr als 12 Monate bemühten wir uns um eine Einigung mit der Dachdeckerinnung. Nachdem nun ein Vertreter der SHK-Innung Rosenheim zu vermitteln versuchte, schickte uns die Dachdeckerinnung eine Kündigung. Das Angebot, jederzeit zu den alten Bedingungen (50 % Beitrag) wieder aufgenommen zu werden, ziehen wir nicht in Betracht.“