Laut Straßenverkehrsordnung sind alle, die am Transport beteiligt sind, für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. „Das bedeutet, beim Verladen und Transportieren von Waren oder Maschinen müssen Fahrzeughalter, Verlader, Fahrer und der Transportunternehmer die Sorgfaltspflichten berücksichtigen“, so Christina Müller. Das gilt aber beispielsweise auch für Handwerksbetriebe, die mit ihrem Transporter von Kunde zu Kunde fahren. „Nicht nur die zu transportierende Fracht, sondern auch die Befestigungen wie Gurte müssen so gesichert sein, dass sie selbst bei einem plötzlichen Abbremsen, einem unerwarteten Ausweichen oder einer kurvigen Strecke nicht verrutschen“, erläutert die Expertin.
Lärm, etwa durch klappernde Geräte, ist ebenfalls zu vermeiden. Stellt die Polizei bei einer sogenannten Sichtprüfung fest, dass unsachgemäß gesichert wurde, oder kommt es aufgrund von ungesicherter Ladung zu einem Unfall, müssen alle Beteiligten mit einem Bußgeld, Punkten im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes oder einem Eintrag im Gewerbezentralregister rechnen. Sogar ein Strafverfahren kann drohen.
Für die sichere Ladung sorgen – auch bei Zeitdruck
Wenn möglich, sollten Betriebe frühzeitig das Beladen planen und die dafür notwendigen Mittel wie zum Beispiel Antirutsch-Matten, Zurrgurte und -netze oder Füllmaterial für Hohlräume vorbereiten. „Außerdem ist es wichtig, im Vorfeld die Nutzlast und zulässige Achslast des Fahrzeugs zu prüfen“, so Müller. Wer gute Vorbereitungen trifft, erleichtert das sichere Verstauen und Befestigen, wenn es beim Verladen der Ware schnell gehen muss. Folgende Punkte sind bei der Ladungssicherung zu beachten:
Transporterinhaltversicherung für den Schutz der Ladung
Selbst die sorgfältigste Vorbereitung bietet keine völlige Sicherheit: „Das Risiko, dass zum Beispiel die Fracht ins Rutschen kommt oder bei einem Unfall die Ladung beschädigt wird, besteht leider immer“, so die Expertin der Nürnberger Versicherung. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung zwar die Kosten für das beschädigte Fahrzeug, die Ladung ist allerdings nicht mitversichert. Eine Transporterinhaltversicherung hingegen sichert auch die Ladung ab. Die Police der Nürnberger Versicherung etwa springt auch bei Schäden an eigenen Arbeitsgeräten und Maschinen inklusive geleaster Geräte sowie Kundenwaren ein.
Neben dem Transport von Waren sind auch Fahrten zu Arbeitsaufträgen, die beispielsweise mit Reparaturen, Montagen oder Installationen verbunden sind oder auf Baustellen stattfinden, mitversichert. „Sie übernimmt bei einem Unfall dann unter anderem die Reparaturkosten“, informiert Müller. Darüber hinaus ist die Ware auch gegen Diebstahl versichert.