Asbest ist nach wie vor eine lauernde Gefahr in zahlreichen Gebäuden, gerade bei Sanierungsarbeiten, die dem Klimaschutz dienen sollen. Um wirksame Maßnahmen zum Schutz für Mensch und Umwelt ergreifen zu können, muss vor Beginn der Arbeiten untersucht werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind.
In seiner Sitzung am 21. August 2024 hat das Bundeskabinett trotz vehementer Proteste von Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Klimahandwerke – u.a. dem SHK-Handwerk, dem Elektrohandwerk, dem Dachdeckerhandwerk – beschlossen, diese Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren zu streichen. Sie riskiert damit sehenden Auges unklare Gefährdungssituationen – sowohl für die Beschäftigten der ausführenden Fachbetriebe als auch für alle anderen Menschen, die durch klimaschutzrelevante Sanierungsarbeiten unter Umständen einer Asbest-Belastung ausgesetzt sind.
Wer so etwas tut, opfert die Gesundheit genau derjenigen Fachhandwerker, die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich benötigt werden. Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte können Asbestbelastungen in Gebäuden, in denen Sie arbeiten sollen, nicht vorhersehen. Entsprechende Untersuchungen kann rein rechtlich nur ein Gebäudeeigentümer veranlassen. Die jetzige Regelung ist insofern so praxisfremd wie unverantwortlich.
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