„Arbeitsschutz ist am wirksamsten, wenn er von Beginn an mitgedacht und gut geplant wird“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. „Die Baustellenordnung unterstützt die Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit auf der Baustelle. Mit unserem Leitfaden zu ihrer Erstellung geben wir eine wichtige Hilfe für sichere Abläufe an die Hand.“
Die Baustellenordnung ist ein wichtiges Medium, um alle Akteurinnen und Akteure, aber auch Besucherinnen und Besucher über die Regelungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit auf der Baustelle zu informieren – also eine Art „Hausordnung“. Sie kann zudem bei Einweisungen oder Unterweisungen eingesetzt werden. Der Leitfaden dient als Handlungshilfe zu ihrer Erstellung und ist zugleich ein Themenkatalog für die Gestaltung einer partnerschaftlichen, sicheren und koordinierten Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Baustellen. Zudem können damit Lösungen und Regelungen baustellenbezogen geplant und abgestimmt werden.
Der Leitfaden wird gemeinsam von der BG Bau und dem Netzwerk Offensive Gutes Bauen herausgegeben. Die Handlungshilfe wurde an die aktuelle Gesetzgebung und veränderte Normen angepasst. Zudem wurde der Themenkatalog überarbeitet, zum Beispiel bei brandschutzrechtlichen Fragen.
Der Leitfaden enthält zudem zahlreiche Themen wie Arbeitsmittel, Verkehrssicherung, Erste Hilfe, Transport und Lagerung, Netzanlagen oder Schutzeinrichtungen gegen Absturz. Im Plenum der Offensive Gutes Bauen wurde der neue Leitfaden als nationaler Qualitätsstandard verabschiedet. Er konkretisiert die Praxishilfe „Gutes Bauen: Der Check für Bauherren und KOMKO-bauen“. Die Offensive Gutes Bauen ist ein Netzwerk unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der „Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung“ kann über den Bestellservice für Publikationen der Initiative Neue Qualität der Arbeit bezogen werden. Die Onlineversion ist über folgenden Link erhältlich: Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung.