Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält mehrere Neuerungen: Unter anderem müssen Unternehmen ihre Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen durch das Coronavirus sowie die entsprechenden Schutzimpfungen informieren. „Diese Arbeitsschutzverordnung tritt schon zum 10. September in Kraft und enthält neue Pflichten für Unternehmen. Sie müssen ihre Beschäftigten über mögliche Corona-Schutzimpfungen informieren. Dabei unterstützen wir die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen wieder mit den passenden Instrumenten“, sagt Hansjörg Schmidt-Kraepelin, Hauptgeschäftsführer der BG Bau.
Insbesondere hat die BG Bau für diese Information zu Corona-Schutzimpfungen eine neue Unterweisungshilfe veröffentlicht. Kompakt werden darin Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und die Impfthematik behandelt. Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigten.
Die Sonderseite zu Corona-Schutzimpfungen der BG BAU stellt neben der neuen Unterweisungshilfe weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19 bereit. Hier finden Interessierte auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau , der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD der BG Bau sowie gegebenenfalls auch mobil vor Ort.