Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für den Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen - auch für ausreichenden Kälte- und Unfallschutz im Winter. Diese Regeln sollten Sie beachten!
1. Kleidung: Wer körperlich arbeitet, kommt ins Schwitzen und ohne Winterschutzkleidung ist eine Erkältung vorprogrammiert. Zu empfehlen ist das Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Lagen Kleidung übereinander getragen werden, eine Fleeceschicht sorgt für Wärme. Die äußere Kleidungsschicht soll Nässe abhalten und Schweiß nach außen abgeben können.Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Bekleidung nach den Normen DIN EN 20471 oder DIN EN 343, die den Wetterschutz mit der Warnfunktion kombiniert, sowie geeignete Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschfesten Sohlen, ggf. Industrieschutzhelme und Wintermützen zum Unterziehen.
2. Nässe und Glätte: Gefahrenquellen sind vor allem rutschige Flächen, zum Beispiel auf Gerüsten, Baumaschinen oder Verkehrswegen. Daher sind Streu- und Räumpflichten zu beachten. Risiken durch Schneefälle können Unternehmen vermeiden, wenn sie den Winterdienst schon bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen.
3. Licht: Baustellen müssen in der dunklen Jahreszeit gut beleuchtet werden. Für Arbeitsplätze sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich und auf Verkehrswegen ist blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux geboten.