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Wer nicht fragt, bleibt dumm!

Wie ist es möglich, dass die Umsatzrenditen bei der Konkurrenz im zweistelligen Bereich liegen und deren Banker sowie Kunden so glücklich sind? Und weshalb gibt es dort keine Probleme bei der Mitarbeitersuche? Wie geht das? Wie macht er das? Wie kann er sich das leisten? Hat er das Rad neu erfunden? Nein, in diesen Unternehmungen wird der Erfolg gelebt. Strategien werden geplant und umgesetzt, Schwachpunkte erkannt und abgestellt, Mitarbeiter gebunden und nicht demotiviert. Kurzum: Alle ziehen an einem Strang. In den meisten  Vorzeigeunternehmen ruht man sich nicht auf dem Erfolg aus – im Gegenteil: Man sucht
nach Lösungen und Optimierungspotenzialen.

Wer verbessern will, sollte sich beraten lassen!
Hand aufs Herz, haben Sie die Zeit, Misstände eingehend zu analysieren und  Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten? Oder sind Sie in einem Teufelskreis gefangen, aus dem es sehr schwer ist auszubrechen? Wenn Sie Schwachstellen im eigenen Betrieb erkannt haben, diese aber nicht selbst beseitigen können, sollten sie externe Berater hinzuziehen. Dafür gibt es sogar finanzielle Unterstützung von KfW und BAFA. Zum Jahresanfang wurden die Programme für die Förderung zur Unternehmensberatung geändert und zu einem einheitlichen Beratungsprogramm des Bundes zusammengefasst. Sie traten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Rahmenrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.


Wer wird gefördert?
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der freien Berufe. Hier wird wie folgt unterschieden:

  • Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
  • Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Das Beratungsangebot

  • Allgemeine Beratungen (für Jungund Bestandsunternehmen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen), um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen

Spezielle Beratungen richten sich an Unternehmen,

  • die von Frauen,
  • Migranten/innen
  • oder Unternehmer/innen mit Behinderung
  • geführt werden.

Ziele dabei sind:

  • die bessere betriebliche Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • die Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/Innen mit Behinderung
  • die Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung
  • die Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die altersgerechte Gestaltung der Arbeit
  • die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz

Unternehmen in Schwierigkeiten können außerdem eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsund Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Weiterhin können diese Unternehmungen Folgeberatungen zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in Anspruch
nehmen. Die Zusschüsse erreichen einen Anteil von:
• 90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten
unabhängig von Alter und
Standort
• 80 % für Betriebe in den neuen Bundesländern
(ohne Berlin und Region
Leipzig)
• 60 % für Unternehmen in der Region
Lüneburg
• 50 % in den alten Bundesländern
(ohne Region Lüneburg) einschließlich
Berlin und Region Leipzig

Ran an den Speck!
Die Antragsstellung erfolgt online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de (Navigationsleiste Wirtschaftförderung, Förderung unternehmerischen Know-hows, Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren). Was Sie zur Antragstellung noch beachten müssen, erfahren Sie im Online-Extra zu diesem Beitrag. Nutzen Sie solche Fördermöglichkeiten, denn manchmal braucht man einen objektiven Berater der sich traut unangenehme Punkte anzusprechen und Veränderungen im Unternehmen herbei zu führen.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner über die Zuschussvoraussetzungen führen. Nur mit Bestätigung des Regionalpartners kann ein Antrag gestellt werden. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen ist das Vorgespräch beim Regionalpartner freigestellt.

Die Leitstelle prüft die Antragsunterlagen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis. Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Eine Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle online folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular – wird über die Online-Plattform bereitgestellt.
  • vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung – wird über die Online-Plattform bereitgestellt.
  • Bestätigungsschreiben des Regionalpartners – wird nur bei Jungunternehmen und Unternehmungen in Schwierigkeiten benötigt.
  • Beratungsbericht des Beraters
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragsstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils

Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Fazit
Nützen Sie solche Fördermöglichkeiten, denn manchmal braucht man einen objektiven
Berater der sich traut unangenehme Punkte anzusprechen und Veränderungen im Unternehmen herbei zu führen. Achtung: entsprechend der Rahmenrichtlinie können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Berater/innen und Beratungsunternehmungen durchgeführt werden die beim BAFA registriert sind.

Weitere Infos
Genauere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de unter Wirtschaftsförderung – G Förderung unternehmerischen Know-hows. Dort finden Sie auch das G Online-Antragsformular. Was Sie bei der Antragstellung noch beachten müssen sagt Ihnen:
Herbert Reithmeir
Betriebswirt, Bonitäts- und Ratinganalyst,
Buchautor, Unternehmenscoach
info@dls-berater.de
www.dls-berater.de