Diese Tipps zum sicheren Fahren im Winter gibt die Nürnberger Versicherung:
Fahrzeugcheck vor dem Start
Vor der Abfahrt muss der Transporter sorgsam überprüft werden. Dabei sollten Schnee und Eis entfernt werden. Dies gelte nicht nur für Scheiben und Scheinwerfer sondern auch für das Dach des Transporters, mahnt Christina Müller, Expertin der Nürnberger Versicherung. Denn der Schnee vom Dach kann für gefährliche Situationen im Straßenverkehr sorgen und außerdem zu einem Bußgeld von 90 Euro führen. Damit man auch in der Dunkelheit, bei Nebel oder Schnee den Durchblick behält, sollten die Beleuchtungsanlagen geprüft, die Außenspiegel richtig eingestellt und gegebenenfalls das Frostschutzmittel aufgefüllt werden. Auch bei den Profiltiefen der Reifen empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle.
Abschließend sollte die Ladung geprüft werden. Auch eine kurze Information über die aktuelle Wetter- und Straßensituation ist zu empfehlen.
Während der Fahrt
„Auf winterlichen Straßenverhältnissen kann der Bremsweg fünf Mal länger ausfallen als auf trockenen Straßen“, informiert Müller. Daher empfiehlt sich zu Beginn der Fahrt auf freier Strecke eine Bremsprobe. Besonders bei schweren Ladungen sollte der Fahrer genügend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten und die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Wer einen knappen Termin einhalten will, bringt damit sowohl sich selbst, die Ladung und auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Auch das Überholen bei Schnee und Eis sollte vermieden werden. Für einen besseren halte empfiehlt sich niedertouriges Fahren in einem höheren Gang. Müller empfiehlt außerdem bei schlechtem Wetter, wie Sichtweiten unter 50 m oder schlechtem Halt auf der Straße, lieber eine Pause einzulegen. Dabei kann man sich außerdem gut über die aktuelle Straßenlage informieren.
Hilfe im Ernstfall
Auch bei der besten Vorbereitung besteht ein Restrisiko. Dabei kommt eine Kaskoversicherung zwar für entstandene Schäden am Fahrzeug auf, nicht aber für Schäden an der Ladung. Dafür empfehle sich eine zusätzliche Transportinhaltsversicherung, welche auch bei Schäden an Arbeitsgeräten und Maschinen inklusive Kundenware greifen würde. Eine solche Versicherung schließe auch Reparaturkosten mit ein oder zahlt den gemeinen Handelswert für die Wiederbeschaffung, falls der Unfall einen Totalschaden der eigenen Ladung verursacht, erläutert Müller. Darüber hinaus schließe der Schutz Unfall, Diebstahl und Unterschlagung des eigenen Fahrzeugs mit ein. Dies gelte nicht nur beim Transport von Waren, sondern auch bei Fahrten zur eigenen Versorgung sowie zu Arbeitsaufträgen.