Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Doppelte Sicherheit für Absturzsicherungen

Bereits auf der Dach+Holz 2008 in Stuttgart stellte die DWS Pohl GmbH ein neuartiges Zulassungsverfahren ihrer Absturzsicherungen durch die DIBt vor. Die Prüfung und Zertifizierung von Anschlageinrichtungen erfolgt derzeit auf Grundlage der DIN EN 795. Diese regelt Anforderungen und Prüfverfahren für Anschlageinrichtungen - und zwar nur für Anschlageinrichtungen – und klammert dabei ausdrücklich die Befestigungselemente und die bauliche Anlage aus.

Generell gilt für Befestigungselemente: bei der Prüfung verwendet, aber nicht mit geprüft. So schreibt die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften: „Die Zertifizierung gilt nur für die Anschlagsicherung selbst, nicht für deren Befestigung auf dem Untergrund, beziehungsweise an baulichen Einrichtungen.“
Und auch die DEKRA EXAM führt ausdrücklich an: „Hinweis: die Befestigung der Anschlagsicherung am Bauwerk war nicht Gegenstand dieser Baumusterprüfung.“

Das heißt für Planer, Architekten, Verarbeiter und Händler („In-Verkehr-Bringer“), Sie müssen selbst den Nachweis der Befestigungen und Untergründe, gesondert, nach den Regeln des Baurechts, erbringen. Hierbei kann eine bauvorhabenbezogene Statik, mit anschließender Prüfung der Statik durch einen Prüfstatiker erfolgen, eine bauvorhabenbezogene Zustimmung im Einzelfall gemäß Landes Bauordnung (LBO) oder aber durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Leider ist es aber so, dass gerade in diesem Bereich häufig Sicherheitslücken auftreten.

Neue Prüfung durch DIBt und damit verbundene Änderungen
In Zusammenarbeit mit der „Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine“ der Universität Karlsruhe, unter Leitung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. H. Saal entwickelte die DWS Pohl GmbH ein Prüfkonzept, welches die Prüfung der Anschlageinrichtung inklusive Befestigung auf dem jeweiligen Untergrund beinhaltet.

Die DWS Pohl GmbH hat, als führender Anbieter, für ihre Anschlageinrichtungen (Securant, Secupoint, Seculine und Seculine Vario) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Institut für Bautechnik in Berlin beantragt und erhalten.

Diese allgemeine Zulassung soll die Verwendung der Anschlageinrichtungen einschließlich der Befestigungselemente an unterschiedlichen Unterkonstruktionen wie etwa Holz, Stahlträger, Stahlbeton und Stahltrapezprofilen regeln.

Grundlage sind diverse Gutachten und Prüfberichte der „Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine“ der Universität Karlsruhe. In den Prüfberichten sind die Versuche dokumentiert, die basierend auf der DIN EN 795 durchgeführt wurden. Zusätzlich zu den Anforderungen der DIN EN 795 wurden zahlreiche weitergehende Versuche, Untersuchungen und Prozesse durchgeführt, um zukünftig mehr Sicherheit für Kunden gewährleisten zu können.
Zunächst wurde die Anzahl der Versuche erhöht, um eine statistische Auswertung der Ergebnisse zu erreichen. Zudem wurden alle Versuche bei einer Bauteil- und Prüfkörpertemperatur von -20°C durchgeführt, um auch die Möglichkeit eines spröden Versagens der Verankerung zu prüfen. Nach Prüfung unter dynamischer Belastung wurde zusätzlich eine statische Belastung bis zum Versagen durchgeführt, um auch hier die Bruchkräfte zu ermitteln und statistisch auszuwerten. Und - jeder Versuch wurde für alle genannten Anschlageinrichtungen auf Stahlbeton, Stahlkonstruktionen, Stahltrapez, sowie auf Holzkonstruktionen (unterschiedlicher Rohdichte und Sortierklasse) durchgeführt.

Herausgekommen ist eine allgemeine Bauaufsichtliche. Zulassung (DIBt Nr. Z-14.4-540), die sowohl die Stütze und das Befestigungszubehör, als auch die unterschiedlichen Untergründe regelt und definiert. Dadurch wird zum einen die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit der Anschlageinrichtungen im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen, zum anderen erhält der Planer, Architekt, Händler und Verarbeiter Anschlageinrichtungen, die als Komplettsysteme geprüft wurden und eine Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) in Berlin besitzt, die ausdrücklich den kritischen Bereich der Befestigung der Anschlageinrichtung am Baukörper beinhaltet. Im Gegensatz zu der üblicherweise ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigung, welche diesen Bereich ausdrücklich ausklammert.

Was heißt das für den Verarbeiter?
Sicherlich an erster Stelle zu nennen ist der Zugewinn an Sicherheit, Schutz und Unbesorgtheit bei der Auswahl und Bestimmung der Anschlageinrichtung und der Befestigungsmaterialien. Zudem werden Komplettprüfung und Zulassung sowie zusätzlich anfallende Kosten vermieden und ein erheblicher Teil der Verantwortung abgegeben. So entfällt nämlich zukünftig für die zugelassenen Absturzsicherungen (inkl. deren Befestigung auf den zugelassenen Untergründen) die statische Überprüfung der Befestigungselemente mit einhergehender Prüfstatik oder die Zustimmung im Einzelfall gemäß Landesbauordnungen. Durch die allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ist ein Instrumentarium geschaffen worden, das Planer, Architekten, Verarbeiter und Händler bei der Auswahl der Anschlagpunkte, inklusive ihrer geprüften Befestigung und Untergründe ein hohes Maß an Sicherheit verschafft, da sie Vorgehensweisen standardisiert und damit für alle Beteiligten vereinfacht.



Neue Sicherheits-Maßstäbe
Die DWS Pohl GmbH bietet die Anschlageinrichtungen Securant, Seculine, Secupoint und Seculine Vario jetzt mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) unter der Zulassungsnummer: Z-14.4-540 an.