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Photovoltaik. Ein Zukunftsmarkt für Klempner

Stromerzeugung aus Klempnerhand

Für eine Photovoltaikanlage, z. B. auf dem Dach eines Eigenheims in Auf- oder Indachmontage, ist im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. Gleichwohl ist der Bauherr verantwortlich für die Einhaltung des Baurechts, der Sicherheitsvorschriften, Baunormen und ggf. weiterer infrage kommender Vorschriften; insbesondere gilt dies für den Standsicherheitsnachweis der Anlage.

Diese sogenannte „schlichte Genehmigungsfreiheit“ findet jedoch Ausnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Gebieten mit Ensembleschutz, in Ortsteilen, in denen besondere Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben gelten, und für Überkopfverglasungen. Zusätzlich gilt es, die Abstandsregelungen in den Brandschutzvorschriften der Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer und Anforderungen an die „harte Bedachung“ für PV-Anlagen einzuhalten. Insbesondere kommen diese bei Reihenhausbebauung zum Tragen, um den Übergriff eines möglichen Brandes auf das Nachbarhaus zu verhindern.Des Weiteren sollten im Zusammenhang mit der PV-Anlage die Versicherungsvorschriften des jeweiligen Gebäudeversicherers geprüft werden. Eine spezielle Zusatzversicherung ist in der Regel nicht notwendig, da PV-Anlagen meist bereits in den Elementarschäden der Gebäude­ver­siche­rung berücksichtigt sind. Eine Prüfung ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Für Fassadenanlagen gelten je nach Gebäudeklasse verschärfte Anforderungen. Für den EFH-Hausbau noch recht moderat, gelten für die Gebäudeklassen 4 und 5 verschärfte Anforderungen. Für die konkrete PV-­Anlage muss zunächst geprüft werden, inwieweit es sich hier um geregelte Bauprodukte bzw. Bauarten handelt. BIPV (Building-Integrated Photo­voltaics) in der Fassade ist grundsätzlich der Nummer B 3.2.1.27 der MVV TB ­zuzuordnen, womit für den Nachweis der Grundanforderungen Stand­sicherheit und Brandverhalten ein Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. allgemeine Bauart­genehmigung (aBG)) erforderlich ist. Hier ist es empfehlenswert, ­einen Brandschutzsachverständigen oder Fachplaner hinzuzuziehen.

Was grundsätzlich gilt

Im Rahmen der Planung ist das Bauwerk, insbesondere hinsichtlich Statik und Zustand, auf seine Eignung für die Montage einer Solaranlage zu prüfen. Für das Montagesystem von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden ist ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Das gilt auch für die tragende Unterkonstruktion und/oder für lastabtragende Funktionsschichten bis in die primärtragenden Elemente (z. B. Sparren, Pfetten, Betondecken bei Flachdächern, Mauerwerk bei Fassaden) bis zum Baugrund. Für die Standsicherheit gelten die technischen Regeln der jeweils gültigen Ausgabe der Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen der Bundesländer.

Im Schadensfall stellt sich dem Sachverständigen oder Versicherer immer erst die Frage nach dem Standsicherheitsnachweis. Prüfberichte oder Zertifikate ersetzen keine statische Bemessung!

Software effektiv nutzen

Mithilfe von Software können die Auslegung, Ertrags- und Verschattungsanalysen gefahren werden, um dem Betreiber seriöse Auskünfte zu den zu erwartenden Leistungen geben zu können. Mit Daumenwerten oder Erfahrungswerten geben sich Bauherren oftmals nicht mehr zufrieden. Auch hilft die Software uns Dachhandwerkern massiv mit eindeutigen Montageplänen und Verkabelungsschemata. Diese ersparen uns auf der Baustelle viel Diskussion und Zeit. Im Fall der Prefa-Solarabteilung ist dies bereits lange ein Standard.

Welche Angaben/Unterlagen werden zur Planung ­benötigt?

Für eine sinnvolle Planung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Adresse mit zugehöriger Höhenlage, Windlastzone und ­Schneelastzone
  • Gebäudetyp mit Dachmaßen, Zeichnungen und ggf. Luftbild
  • Art der Eindeckung (Ziegel, Metall etc.)
  • Informationen zur Dachkonstruktion
  • Informationen zu den geplanten Modulen (Hersteller, Abmessungen, Gewicht)
  • Montagesystem (Hochkant- oder Quermontage, Indach)
  • Individuelle Modulbelegung (je Dachfläche)
  • Im Fall der Prefa-Solardachplatte gibt der dafür zur Verfügung gestellte Erhebungsbogen eine sehr gute Hilfestellung zur Zusammenstellung der notwendigen Informationen, ebenso hilfreich ist die Checkliste für Handwerker (Seite 21) aus dem Ratgeber Photovoltaik, der im BAUMETALL-­Extra zum Download bereitsteht.

    Forderungen zum Schneeschutz

    Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln die „Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum“. Vorweg: Es ist die Pflicht des Eigentümers, der jeweiligen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Aus dieser Anforderung oder aus ergänzenden Regelungen der lokalen Verwaltungs­behörden als „untere Bauaufsichtsbehörde“ ergibt sich die Pflicht zur Installation von Maßnahmen gegen das Herabfallen von Schnee- und Eisbrocken. Sie gelten im Neubau wie auch nach Sanierungsmaßnahmen. Befinden sich unter der Traufkante Wege, Zugänge, öffentliche Verkehrsflächen oder auch Bauten wie Vordächer, Wintergärten oder Balkone, sind Vorkehrungen so zu treffen, dass ein Abrutschen der Schnee- und Eismassen verhindert wird. Hinweistafeln sind über einen längeren Zeitraum betrachtet keine entsprechende Sicherheitsmaßnahme. ­Sobald eine bauliche Maßnahme am Dach, wie zum Beispiel eine Photovoltaik- oder Solaranlage, in ein funktionierendes Schneerückhaltesystem ­eingreift, ist dieses darauf anzupassen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Bei vollflächiger Belegung des Daches mit Photovoltaikmodulen ist es jedoch oft der Fall, dass kein normativ ausreichender Schneeschutz montiert werden kann. Im Auftragsfall ist dies vorab zu überprüfen und ggf. gesondert darauf hinzuweisen. Folglich haftet der Gebäudeeigentümer für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der ­Sicherungspflicht entstehen. Wir empfehlen, nach Bedarf einen Planer miteinzubeziehen und den Eigentümer darauf hinzuweisen. Schneefangsysteme müssen ebenfalls immer statisch bemessen werden. Die Umsetzung eines Schneefangsystems bei dachintegrierten Solar­anlagen ist technisch sehr einfach zu lösen und spricht somit für diesen Anlagentyp. Die Ausrüstung bei aufgeständerten Anlagen hingegen ist oftmals wegen der Bauhöhe monströs und groß bemessen, da die Höhe der Aufständerung überragt werden muss. Weil dann eine große Belastung auf den Systemen erwartet werden kann, empfiehlt sich die Befestigung auf dem Sparren zum Lastabtrag.

    Fortsetzung folgt

    In der nächsten und dritten Folge der Beitragsreihe befasst sich ­Berthold Ruck mit Themen rund um Blitzschutzanforderungen und Recycling. Außer­dem werden Nachhaltigkeitsbetrachtungen der Solaranlagen ­erörtert. Tipp: Weitreichende Informationen sind im Prefa-Ratgeber ­Photovoltaik enthalten, der im BAUMETALL-Extra zum Download bereitsteht.

    Bild: Prefa I Croce & Wir

    Bild: Prefa I Croce & Wir

    INFO

    WICHTIGE EINFLUSSFAKTOREN AUF DIE PLANUNG

  • Der Standort bestimmt immer das theoretische Potenzial für ­Solarstrom bzw. Solarthermie.
  • Die Auslegung und Dimensionierung einer PV-Anlage folgt dem individuellen Bedarf und den Möglichkeiten vor Ort.
  • Dachbeschaffenheit, Ausrichtung und Verschattung beeinflussen das nutzbare Solarpotenzial.
  • Auslegung und Dimensionierung einer Solaranlage unter­scheiden sich nach den Auslegungszielen: Inselbetrieb oder Überschuss- bzw. Volleinspeisung.
  • Je nach Nachfragezeitpunkt, erforderlicher Leistung und ­erforderlicher Strommenge über einen bestimmten Zeitraum (Lastprofil) variiert die ideale Auslegung einer PV-Anlage.
  • Die Planung einer PV-Anlage bezieht auch immer bürokratische Prozesse, wie etwa die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber sowie den Abschluss einer Versicherung, mit ein. Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann nur durch einen Elektrofachbetrieb mit Betriebsnummer erfolgen. Nicht durch Eigentümer oder den Klempner oder Dachdecker. Somit erschließt sich auch neben der Bewertung der verbauten Elektroinstallation die konkrete ­Gewerketrennung. „Schuster, bleib bei deinem Leisten!“
  • Autor

    Berthold Ruck
    Leitung Technik, Prefa Deutschland

    Bild: Prefa I Croce & Wir

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