Die aktuellen Hinweise zur Verarbeitung von Uginox und Ugitop sowie die damit in direktem Zusammenhang stehende Forderung, „zwingend erforderliche“ Maßnahmen zur Falzabdichtung zu ergreifen, haben zahlreiche Leserreaktionen ausgelöst. Fragen wie „Wer kann zur Lebenserwartung von Falzdichtbändern verbindliche Aussagen treffen?“, „Wie lange funktionieren Falzgele zuverlässig?“ oder „Was geschieht mit bestehenden Dächern?“ machen deutlich, was die Branche bewegt. Vor dem Hintergrund, dass Metalldächer weit mehr als drei Jahrzehnte nahezu wartungsfrei und zuverlässig funktionieren (sollten) ist diese Verunsicherung nachvollziehbar. Delikat wird die Diskussion erst recht, wenn man bedenkt, dass zahlreiche Metallbedachungen deutlich älter als 50 Jahre und immer noch funktionstüchtig sind. Im Detail betrachtet wird deutlich, dass die Branche sich nicht nur mit der Zuverlässigkeit von Falzdichtbändern und Falzgelen beschäftigt.
Dicht oder sicher?
In BAUMETALL 5/2012 wies die Aperam Services & Solutions GmbH darauf hin, dass oben genannte Bedachungsprodukte bei der Verarbeitung im Doppelstehfalzbereich bereits ab einer Dach-neigung unter 10° „zwingend“ mit falzdichtenden Maßnahmen auszustatten sind. Als Grund für die Anpassung der technischen Vorgaben gibt Aperam „veränderte Rahmenbedingungen für Dachkonstruktionen“ an. Diese Maßnahme wird mit der scheinbar über alle Metalle hinausgehenden Problematik „immer häufiger werdender Probleme im flach geneigten Dach“ begründet. Die ZVSHK-Klempnerfachregel weist darauf hin, dass bei Dachneigungen ≥3° bis
Konkrete Hinweise vermisst
Vermisst werden etwa konkrete Hinweise zum fachgerechten Einbau. Schließlich macht es einen entscheidenden Unterschied, ob Dichtbänder durchgehend auf der Falzoberseite der Unterdeckung aufgeklebt und entsprechende Hafte über das Dichtband geführt werden, oder das Dichtband über dem zuvor gesetzten Haft angebracht wird. Eine Alternative scheint die Positionierung des Dichtbandes an der Unterseite der Unterdeckung darzustellen. Sicher ist, dass jeder Haft als Kapillarbrücke zu betrachten ist und entsprechend sorgfältig abgedichtet werden sollte. Leider sieht dies in der Praxis anders aus. Markenlose Dichtbänder ohne Qualitätsnachweis werden oft sorglos eingesetzt. Zudem sorgen fachgerecht eingesetzte Dichtmittel dafür, dass die ohnehin nach außen diffusionshemmenden Metalldeckungen vollständig diffusionsdicht werden, was nicht immer vorteilhaft ist.
Überblick verschaffen
Guter Rat scheint teuer. Daher zitiert BAUMETALL zunächst relevante Passagen aus den Klempnerfachregeln des ZVSHK und lässt namhafte Repräsentanten aus der Metallhalbzeug-Industrie zu Wort kommen. Darüber hinaus recherchiert BAUMETALL weiterhin zu den Themen „Erfahrungswerte beim Einsatz von falzdichtenden Maßnahmen“ sowie „Verarbeitung von Stehfalzsystemen in sehr flach geneigtem Bereich“. Schließlich soll die Ausbildung der Anschlüsse sowie das Werkstoffverhalten verschiedener Metalle betrachtet werden. Festgestellt werden kann, dass jeder Werkstoff spezielle Eigenschaften besitzt, die bei der Verarbeitung berücksichtigt werden sollten. Ob eine Pauschalierung ohne die Beachtung unterschiedlicher Werkstoffeigenschaften zielführend ist, wird zeitnah auch von den Gremien des ZVSHK sowie von der internationalen DACHS-Gruppe untersucht. Die Berücksichtigung werkstoffabhängiger Erfahrungswerte sowie die Anpassung spezifischer technischer Vorgaben und Empfehlungen der entsprechenden Hersteller können vorbildliche Schritte in die richtige Richtung sein.
Definitionen aus den Klempnerfachregeln: regensicher
Die ZVSHK-Klempnerfachregeln verbinden mit der Bezeichnung „regensicher“ die Einwirkung von Niederschlägen auf Dächer und Wandbekleidungen. Sie wird durch ausreichende vertikale und horizontale Überdeckung an den Stößen in Verbindung mit einer entsprechenden Neigung erreicht. Die Sicherheit gegen auftreibendes Regenwasser, gegen Stauwasser und Flugschnee erfordert zusätzliche Maßnahmen.
Wasserdicht
Dagegen liegen sogenannte wasserdichte Verbindungen in der Wasserebene. Sie werden durch Löten, Schweißen, Nieten und Doppelfalzung mit Dichteinlage usw. bei fachgerechter Verarbeitung erreicht.
Sondermaßnahmen
Im Dachneigungsbereich ≥3° bis
Winkelstehfalz
Ab einer Dachneigung von 25° ist die Winkelstehfalzdeckung zulässig (≥35° bei erhöhten Anforderungen).
Keine Schadensfälle bekannt
Durch den Vorstoß, Zusatzmaßnahmen für Metalldächer mit einer Neigung zwischen 3° und 10° verpflichtend vorzuschreiben, ist in der Branche eine Diskussion entstanden. Als Hersteller hochwertiger Markenedelstahlprodukte sieht die Roofinox AG bisher keine Notwendigkeit, über die Fachregeln hinausgehende Maßnahmen zur Falzabdichtung einzuführen. Weder bei den Produkten Roofinox Classic 5000, Roofinox Pearl und Roofinox +Plus 0,4mm noch bei der oberflächenbeschichteten Variante Roofinox Zinn sind nach aktuellem Kenntnisstand besondere Abdichtungsmaßnahmen erforderlich.
Seit Markteinführung der Roofinox-Edelstahlprodukte hat es unabhängig von der Dachneigung noch keinen einzigen Schadensfall bezüglich Undichtigkeiten der Falze gegeben. Dies ist einerseits auf die hervorragenden Materialeigenschaften der Roofinox-Produkte und andererseits auf die Beachtung der aktuellen Klempnerfachregeln bei der Montage zurückzuführen. Aufgrund pflichtbewusster Verarbeitung durch die Fachbetriebe sowie der Berücksichtigung altbekannter Spenglerregeln entstehen langlebige und zuverlässige Stehfalzbedachungen. Selbstverständlich empfehlen wir daher Maßnahmen wie die Ausrichtung des Falzverlaufes entgegen der Wetterseite oder die leicht geöffnete Ausführung der Traufabschlüsse. Roofinox-Produkte sind zur fachregelkonformen Herstellung von Doppelstehfalzbedachungen hervorragend geeignet, was durch unabhängige Untersuchungen jederzeit bestätigt werden kann.
Aktuelle Regelung ausreichend
Kalzip ist der Auffassung, dass für die Produktgruppe falzbares Aluminium in den Oberflächen FalZinc und Titansilber die geltende Fachregel des ZVSHK, ab einer Dachneigung von unter 7° Dichtbänder zu verwenden, eine ausreichende Regelung für die Verarbeitung in Doppelstehfalztechnik für geringe Dachneigungen darstellt. Darüber hinaus bestehen seitens unserer Verarbeiter keine weitergehenden Anforderungen; zumindest sind uns diese nicht bekannt. Laut der EnEV stellt die Dampfsperre das wichtigste Bauteil für die Luftdichtigkeit eines Gebäudes dar. Eine zusätzliche Abdichtung der Dachhaut ist bauphysikalisch eher kontraproduktiv, da eine eventuell vorhandene Restfeuchte schlechter entweichen kann.
Untersuchungen gefordert
Aufgrund „veränderter Rahmenbedingungen“ hat die Aperam Services & Solutions Germany GmbH diverse Großhändler und anscheinend auch Fachverbände sowie die Fachpresse auf zwingende Änderungen bei der Verarbeitung der Produkte Uginox und Ugitop hingewiesen. Zukünftig sollen demnach bei Dachneigungen unter 10° (bisher 7°) Dichtbänder oder Falzgele eingesetzt werden. Was Aperam leider vergisst, ist die wichtige Information darüber, bei welcher Bedachungsart die geforderten Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen sind. Es kann zwar gemutmaßt werden, dass hier die Stehfalztechnik gemeint ist – im Detail lässt die Mitteilung jedoch Interpretationsspielraum zu.
Ferner ist die Feststellung, dass allgemein gestiegene bauphysikalische Anforderungen sowie geänderte Wetterbedingungen diese Maßnahmen rechtfertigen, zu allgemein. Wenn der von Aperam geforderte Einsatz von Dichtmaßnahmen für die genannten Produkte zwingend nötig ist, sollte zumindest genau beschrieben werden, für welche Verlegemethode und für welche Verbindungstechnik. Sollte es sich (wie gemutmaßt werden kann) um traditionelle Doppelstehfalztechnik handeln, ist es nahezu anmaßend zu behaupten, dass diese Maßnahmen auch für andere Metalle empfehlenswert sind. Absolute Klarheit können nur unabhängige Untersuchungen schaffen. Wer langjährige Erfahrungswerte infrage stellt, wird sich über kurz oder lang genau solchen Untersuchungen stellen müssen.
Klempnerfachregeln sind sicher
Gemäß den Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln) können bei einer Dachneigung zwischen ≥3° und <7° zusätzliche Sondermaßnahmen erforderlich werden. VM-Zinc empfiehlt in diesen Fällen die Verwendung von Dichtungsgel. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass hiermit eine einfache und sichere Ausführung gewährleistet werden kann.
Ein Blick über die Ländergrenzen zeigt, dass wir in Deutschland mit diesen Maßnahmen bereits auf Nummer sicher gehen. In vielen anderen Ländern der Europäischen Union (z.B. Frankreich) werden zusätzliche Dichtungsmaßnahmen im flach geneigten Dachbereich als nicht erforderlich betrachtet. Wir halten daher die Bestimmungen der Klempnerfachregeln für ausreichend.
Interview
Dichtbänder für Metalldächer unter 10° Neigung
BAUMETALL sprach mit Stephan Zscheile (Handlungsbevollmächtigter, Leitung Verkauf Bauwesen bei Aperam Stainless Services & Solutions Germany, Sersheim) über die Aperam-Empfehlung, Doppelstehfalzbedachungen unter einer Neigung von 10° zwingend mit Dichtbändern oder anderen geeigneten Maßnahmen auszustatten.
BAUMETALL: Herr Zscheile, es ist doch sehr überraschend, dass quasi über Nacht Metalldächer unter 10° Dachneigung im Fokus der Branche stehen. Aus welchem Grund greift Aperam dieses Thema auf und rüttelt mit der Forderung nach zusätzlichen Dichtmaßnahmen für flach geneigte Doppelstehfalzdächer an längst bewährten Montagetechniken?
Stephan Zscheile: Also, über Nacht ist dies sicher kein Thema geworden. Diese Problematik ist seit Jahren bekannt und hat sich aufgrund der immer extremer werdenden Witterungsverhältnisse einerseits, aber auch durch die Zunahme der flach geneigten Dächer und den damit verbundenen bauphysikalischen Ansprüchen, z.B. durch die gültige Wärmeschutzverordnung, verschärft. Aber auch der Kostendruck führt oftmals dazu, dass notwendige Maßnahmen, die als Kann-Bestimmungen in den Fachregeln des ZVSHK hinterlegt sind, nicht angewendet werden. Diese Entscheidung von uns wurde aber vor allem durch intensive Gespräche mit Verantwortlichen des ZVSHK sowie Verbandsmitgliedern getroffen und stellt mit Sicherheit die Weichen, dass auch auf Bundesebene im ZVSHK darüber diskutiert werden wird, die Fachregeln entsprechend zu überarbeiten. Wir sehen uns hier als Vorreiter einer Entwicklung, die längst in verschiedenen Gremien besprochen wird und nicht in Zusammenhang mit angeblichen Problemen bei Edelstahl steht. Dass hier in diesem Zusammenhang ein Info-Schreiben von einem Obermeister der Dachdeckerinnung für München und Oberbayern verbreitet wurde, hat nicht nur uns überrascht, sondern auch den ZVSHK, da dieses Schreiben weder mit uns noch mit dem ZVSHK abgestimmt war und ohne Rücksprache über die inhaltliche Richtigkeit verbreitet wurde. Leider gehen derartige Schreiben an dem eigentlichen Thema komplett vorbei und sind sicherlich nicht hilfreich, um sich diesem Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu nähern.
Sind auch die Anschlüsse und speziell die Ausbildung der Traufe flach geneigter Dächer betroffen?
Dies ist mindestens genauso wichtig wie die zusätzlichen Maßnahmen. Eine Traufausbildung im flach geneigten Bereich muss anders ausgeführt werden als im normalen Steildachbereich. Auch hierzu haben wir unsere technische Information ergänzt, denn beide Maßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang gesehen werden.
Das ist interessant, aber keinesfalls neu, denn spätestens seit der Diskussion zur wirkungsvollen Vermeidung von Rückseitenkorrosion sollte bekannt sein, wie fachgerechte Traufabschlüsse ausgebildet werden müssen. Profis empfehlen seit Jahren, die Traufabschlüsse offen auszubilden, und verweisen zudem auf spezielle Maßnahmen, etwa den Einbau sogenannter Kapillarstopp-Traufenprofile.
Alle die von Ihnen aufgezählten Maßnahmen sind wie gesagt seit Jahren bekannt, werden aber leider zu selten angewendet; die entsprechenden Produkte dafür werden von der Industrie seit jeher angeboten. Hier muss ein radikales Umdenken stattfinden, damit das Metalldach auch in Zukunft eine führende Rolle spielt. Die Stärke des Metalldaches ist und war der flach geneigte Bereich, also müssen alle Details entsprechend berücksichtigt und handwerklich hochwertig ausgeführt werden, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
Wie verhält sich der Werkstoff Edelstahl auf flach geneigten Dacheindeckungen und wie unterscheiden sich dabei die Produkte Uginox und Ugitop von anderen Metallen?
Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied der einzelnen Metalle bei der handwerklichen Ausführung im flach geneigten Bereich. Edelstähle wie Uginox und Ugitop haben sicherlich geringere Anforderungen an die Unterkonstruktion, wie auch in den Fachregeln des ZVSHK beschrieben, was die Tauwasserkorrosion betrifft. Edelstähle brauchen keine Drainagebahnen, was aber nicht heißt, dass die handwerklichen Detailausführungen ebenfalls anders vorzunehmen sind.
Und aus welchem Grund wird in der Aperam-Fachinformation an den ZVSHK abstrakt von einer Erhöhung der Anforderungen an flach geneigte Dächer gesprochen, ohne dabei konkrete Beispiele zu nennen? BAUMETALL erkennt keine Zunahme der Schadensfälle – im Gegenteil. Die Leser berichten wiederholt von erfolgreichen Sanierungen im flach geneigten Bereich, wobei nur in den seltensten Fällen Dichtbänder eingebaut werden. Nimmt die Zahl undichter Dächer Ihrer Meinung nach zu?
Eine Zunahme der Schadensfälle ist leider seit Jahren über alle Metalle hinweg zu beobachten. Dies wurde uns von etlichen Seiten bestätigt. Es gibt sicherlich regionale Unterschiede, insbesondere der Süden ist davon betroffen, aber auch aus anderen Teilen Europas wurde mir von Kollegen bestätigt, dass hier eine Zunahme der Schadensfälle zu beobachten ist. Natürlich müssen in diesem Zusammenhang auch die Begrifflichkeiten vor allem gegenüber dem Bauherrn deutlich spezifiziert werden. So muss der Unterschied zwischen einem regendichten und einem regensicheren Dach eindeutig erklärt werden, um hier nicht in eine Kostenfalle oder – schlimmer noch – eine Reklamationsfalle zu laufen. Um es ganz deutlich zu sagen: Es handelt sich hier nicht um ein Phänomen, das einzig Edelstahl betrifft, was fälschlicherweise immer wieder kolportiert wird. Es geht um eine Problematik, die sämtliche Metalle betrifft. Einer muss den Anfang machen und hier eine Vorgabe zu einer Lösung anbieten; insofern sehe ich unser Vorgehen als eine wichtige und richtige Entscheidung. Wir alle dürfen die Zeichen der sich stetigen Weiterentwicklung auch in unserem Markt nicht ignorieren, sondern müssen angemessen reagieren. Wir wollen auch in Zukunft ein für den Verarbeiter qualitativ hochwertiges Produkt anbieten und deshalb müssen wir auf natürliche Entwicklungen in den Konstruktionen, den ästhetischen Ansprüchen sowie den wärmetechnischen Vorgaben reagieren.
Können Sie spezielle Empfehlungen über Art und Einbau der von Aperam geforderten Falzdichtungsmaßnahmen aussprechen?
Hier gibt es verschiedene Maßnahmen, die angewendet werden können. Von Falzdichtbändern bis zu einer zweischaligen Konstruktion ist alles möglich und sollte individuell auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmt durchgeführt werden. Eine pauschale Empfehlung wird es deshalb von uns nicht geben, wir können mit allen zurzeit auf dem Markt angebotenen Maßnahmen leben.
Zusammenhalt gefragt
Für uns Handwerker ist das alles sehr, sehr unglücklich gelaufen. Da die offizielle Information über die Fachverbände sowie einige Großhändler während der Ferienzeit erfolgte, entstanden mehr Fragen als Antworten. Insbesondere die Haftungs-und Gewährleistungsfragen sind hier das Problem. Wir hoffen nur, dass das Thema schnell, offen und vor allem unabhängig geklärt wird, sodass wir Handwerker weiterhin auf sicherem Boden stehen. Selbstverständlich besteht auch die Angst, dass der Endkunde sich in Zukunft gegen ein Metalldach entscheidet. Es darf also kein Hauen und Stechen unter den Materialherstellern geben. Negative Beispiele aus der Vergangenheit sind etwa der Umgang mit unterschiedlichen Korrosionsproblemen oder die Diskussion um Partikelabschwemmung bei Zink- und Kupferdächern.
Vielmehr ist jetzt Zusammenhalt und Gemeinschaft gefragt – für das sichere Metalldach und für den Spengler. Aufklärungsbedarf besteht allerdings auch in Bezug auf die Ziegelhersteller, die bereits Ziegel für 7°-geneigte Dächer anbieten, aber nur mit sicherem Unterdach – also auch mit entsprechenden Sondermaßnahmen.
Keine allgemeine Problematik
Bezugnehmend auf den Artikel „Wichtige Hinweise“ (BAUMETALL 5/12, S. 11) möchte ich wie folgt festhalten:
1. Zunächst sollte es bei aller Emotion jedem Hersteller überlassen bleiben die spezifischen Eigenschaften seines Materials zu beschreiben und die Verarbeitung in eigenen Herstellerrichtlinien einzuschränken und den Handwerker auf diese Einschränkung hinzuweisen.
2. Auch wenn diese Notwendigkeit nicht den Fachregeln des Dachdecker- und Klempnerhandwerks entspricht, ist dies legitim und richtig, da der Handwerker dies in seiner Angebotskalkulation mit berücksichtigen muss.
3. Im Artikel könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass der Verfasser im Sinn hat, die anerkannten und bewährten Regeln der Klempnertechnik zu beeinflussen, was sicher so nicht gemeint war und wir uns auch nicht vorstellen können.
4. Eine „über alle Metalle hinausgehende Problematik“ sehen wir nicht. Eine Kausalität zu Anforderungen der EnEV ist uns ebenso unbekannt wie die genannten „veränderten Rahmenbedingungen für Dachkonstruktionen“.
Nebenbei bemerkt: Im Artikel ist von einer „Regendichtheit“ die Rede. Dieser Begriff wird in den Fachregeln nicht mehr verwendet. Wir nehmen an, der Autor meint die Regensicherheit.
Fachregeln und technische Normen jahrzehntelang bewährt
Die Anforderungen an Metallbedachungen verschiedenster Montagetechniken werden in Deutschland sowohl durch die Fachregeln des Handwerks als auch die technischen Normen beschrieben. Die Fachregeln basieren auf dem Stand der Technik, der sich aus vielen Jahrzehnten von Forschung und Entwicklung herausgebildet hat. Im Besonderen wird von dieser Art von Bedachungen eine Regensicherheit gefordert, die je nach Verbindungsart und Neigung der Bedachung auf verschiedenste Weise hergestellt werden kann.
Im Hause Rheinzink wurde bereits im Jahr 1991 ein Forschungsprojekt an der TU Berlin am Lehrstuhl von Prof. Cziesielski zum Thema Regendichtigkeit von Rheinzink-Stehfalzdächern und den üblichen Details durchgeführt. Ziel war es, die Systemgrenzen der Stehfalztechnik und der Details bei verschiedenen Neigungen festzustellen. Die Ergebnisse sind in unsere technischen Empfehlungen eingeflossen und in den letzten 20 Jahren stetig mit den Fachverbänden des Handwerks diskutiert worden, wodurch eine große Übereinstimmung unserer Montageempfehlungen mit den Fachregeln erzielt worden ist.
Bei einer Stehfalzbedachung aus dem Werkstoff Rheinzink wird der Einbau eines geeigneten Falzdichtungsbandes, am besten direkt von Rheinzink, bei einer Dachneigung von 3° bis 7° empfohlen. Bei diesem Dachneigungsbereich ist diese Zusatzmaßnahme nicht aus Gründen der Regensicherheit, sondern aufgrund der Möglichkeit von rückstauendem Wasser erforderlich. Diese Maßnahme hat sich über Jahrzehnte bewährt. Darüber hinaus mag es Dachdeckungssysteme geben, bei denen es systembedingt erforderlich ist, auch bei steileren Dachneigungsbereichen ein Dichtungsband einzubauen. Eine solche Erfordernis sollte jedoch vom jeweiligen Anbieter im Rahmen der eigenen Produktentwicklung ergründet und nicht pauschal auf alle Stehfalzsysteme übertragen werden. Sollte es Anbieter geben, bei deren Produkten die Anwendung von zusätzlichen Dichtungsmaßnahmen zur Erreichung der Regendichtigkeit auch im Bereich von mehr als 7° notwendig ist, sollten die Fachverbände neben der aktuellen 7°-Regel für diese Produkte einen besonderen Hinweis in die Fachregeln aufnehmen, der explizit auf solche produktbedingten Ausnahmen hinweist.
Individuelle Projektplanung wichtig
Geringe Dachneigungen beim Metalldach werden immer ein kritisches Thema bleiben – insbesondere aus bauphysikalischer Sicht. Schäden treten bekanntlich immer dann auf, wenn einzelne oder mehrere Bauteile im Dachpaket ihre angedachte Funktion nicht oder nicht mehr übernehmen. Wer garantiert beispielsweise, dass im Falz eingelegte Dichtbänder nach achtjähriger Beanspruchung durch Witterungseinflüsse und thermische Materialbewegungen noch 100-prozentige Sicherheit bieten? Wer denkt an die zukünftige Halogenlampe, deren Stromversorgung die Dampfbremse im Dachgeschoss durchstößt?
Je dichter ein Dach geplant und ausgeführt wird, desto höher wird auch das Risiko im Falle des funktionellen Versagens eines Detailpunktes. Daher halten wir die grundsätzliche Ausweitung des Neigungsbereiches auf 10° für zusätzliche Maßnahmen nicht für zielführend. Man sollte sich nicht so einfach in Sicherheit wiegen. Wichtiger ist die individuelle Projektplanung, bei der Gebäudestandort, Konstruktion und Nutzen des Projektes kritisch hinterfragt werden. Da können 3° Dachneigung mehr oder die Planungsänderung vom einschaligen Warmdach zum zweischalig hinterlüfteten Dachaufbau langfristig durchaus die sichere Alternative sein.
Keine zusätzlichen Maßnahmen
Die Frage, ob bei Kupferstehfalzdächern mit Dachneigungen <10° zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich werden sollen, können wir nur mit einem „Nein“ beantworten. Die Erfahrung mit Kupferdächern in den letzten Jahrzehnten hat gezeigt, dass die Mindestdachneigung bei Doppelstehfalz, in nicht exponierter Lage und mit der üblichen Falzhöhe von mind. 23mm, 3° beträgt. Dieses entspricht auch der aktuellen Angabe der DIN 18339 „Klempnerarbeiten“.
Bei Dächern in exponierten Wetterlagen oder bei kritischen Gebäudegeometrien sollten bei Dachneigungen zwischen >3° bis 7° Sondermaßnahmen (wie in der ZVSHK-Fachregel angegeben) getroffen werden.
Online-Extra
Nicht belüftete Konstruktionen mit Metalldeckung stellen ein nach außen diffusionshemmendes Dach dar. Hinweise zum Thema Feuchteschutz bei nicht belüfteten Metalldächern finden Sie unter