Bei diesem Fall, der bereits in einen Rechtsstreit mündete, wurde ich vom Gericht beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:(Originaltext aus dem Beweisbeschluss)
Vorgeschichte:
Die Dacheindeckung ist mit verzinntem 0,5-mm-Edelstahl als Doppelstehfalzdeckung auf einer belüfteten Unterkonstruktion ausgeführt. Die Dachneigung beträgt in der Dachfläche 15 Grad und im Kehlbereich 10 bis 11 Grad. Im Zuge der Dachsanierung wurde die Traufausbildung dahingehend abgeändert, dass die vorhandene, verdeckte Gesimsrinne durch eine vorgehängte Dachrinne ersetzt wurde. An der Belüftungsöffnung im Traufbereich ist ein Tropfblech angebracht, auf dem die Unterdeckbahn verklebt wurde. Der Anschluss der Scharen an die Kehlen ist mit einem einfachen Falz mit Zusatzfalz hergestellt. Dieser Zusatzfalz ist in das Kehlprofil eingekantet und nicht, wie oft ausgeführt, als separates Einhangprofil aufgesetzt. Außerdem wurde ein Falzdichtband in die Doppelstehfalze eingearbeitet.
Die handwerkliche Ausführung der Spenglerarbeiten geben keinerlei Grund zur Beanstandung. Der Spengler hatte dem Bauherrn eine temperaturgesteuerte Begleitheizung im Traufbereich empfohlen. Wenn sich nun Eis und Schnee auf dem Dach befinden, tritt (nur bei Tauwetter) aus dem Belüftungsspalt an der Traufe Wasser aus. Ein Schaden durch Wassereintritt in das Gebäude ist noch nicht aufgetreten.
Sachverhalt
Auf Dächern entsteht drückendes Wasser durch Schmelzwasser hinter sogenannten Eisschanzen (siehe Skizze auf nächster Seite). Bei Dächern mit geringer Neigung bzw. solchen in schneereichen Regionen besteht die Möglichkeit, dass Schnee längere Zeit auf dem Dach liegen bleibt und vereist. Dies kann zum Beispiel über Schneefangeinrichtungen, Solaranlagen oder sogar in der Dachrinne geschehen.
Durch derartige Vereisungen bildet sich eine sogenannte Eisschanze, die das Ablaufen von Schmelzwasser behindert. In der Folge entsteht ein Rückstau. Das rückstauende Schmelzwasser ist drückendes Wasser. Für diese Beanspruchung ist eine (Metall-)Dachdeckung ohne weitere Zusatzmaßnahmen in der Regel nicht geeignet.
Doppelstehfalzdeckungen sind nach den Klempnerfachregeln regensicher, jedoch nicht wasserdicht gegen drückendes Wasser. Die Bezeichnung „Regensicher“ bezieht sich auf die Einwirkung von Niederschlägen auf Dächer und Wandbekleidungen. Sie wird durch ausreichende vertikale und horizontale Überdeckung an den Stößen in Verbindung mit einer entsprechenden Neigung erreicht. Die Sicherheit gegen auftreibendes Wasser, gegen Stauwasser und Flugschnee erfordert zusätzliche Maßnahmen. (Originaltext ZVSHK-Klempnerfachregel)
Beantwortung der vom Gericht gestellten Fragen
Ein handwerklicher Fehler liegt somit aus Sicht des Sachverständigen nicht vor. Da sich das Gebäude in einer schneereichen Gegend befindet, muss mit einer Eisschanzenbildung und Schmelzwasser gerechnet werden. Um ein dichtes Dach zu gewährleisten, sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese sind vor der Ausführung zu planen und abzustimmen. Aus Sicht des Sachverständigen liegt deshalb ein planerischer Fehler vor.
Vom Planer ist zu prüfen und festzulegen, welche Zusatz- Maßnahmen gegen das Eindringen von auftreibendem Regenwasser, Flugschnee, nach innen abtropfendem Kondensat und die Entstehung von Wasserrückstau aus Eisschanzenbildung im Bereich von Dachteilen wie Traufen, Rinnen, Kehlen usw. zu treffen sind (z. B. Unterdächer, geeignete Vordeckungen, Unterspannbahnen, Sicherheitsrinnen, elektrische Begleitheizungen).
(Originaltext s. ZVSHK-Klempnerfachregel, Kap. 1.1: Planung, Vorarbeiten und Fertigstellung)
Das merk ich mir
Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel, das aufzeigt, wie wichtig unsere Klempnerfachregeln sind. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Bis demnächst und haben Sie eine gute Zeit.
Ihr Peter Stelzer

Bild: Stelzer

Bild: Stelzer

Bild: Stelzer

Bild: Stelzer

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Bild: BAUMETALL

Bild: Schübel für BAUMETALL

Bild: BAUMETALL
INFO
www.klempner-sachverstaendiger.de
