In diesem Beitrag möchte ich häufig gestellte Fragen beantworten – etwa solche zu fachgerecht ausgeführten Profilabständen und Profilhöhen am Dachrand oder Ortgang: Die Abstände der Tropfkanten zum Bauwerk müssen unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen nach DIN 18202, unabhängig von der Gebäudehöhe, mindestens 20 mm betragen. Das bedeutet, dass Wandunebenheiten entsprechend berücksichtigt werden müssen. Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, ist es daher ratsam, sich den Wandaufbau und insbesondere die Stärke des Putzauftrags schriftlich mitteilen zu lassen. Zur Montage von Kupferprofilen über und an Putzfassaden (WDVS) wird empfohlen, den Abstand zwischen Profil und fertiger Oberfläche mindestens mit 40 mm auszuführen. Die Höhen der Tropfkanten (in den Regelwerken die Maße h2) sind abhängig von der Einbauhöhe der Profile auszuführen. Hierzu muss die Tabelle 18 der ZVSHK-Klempnerfachregeln beachtet werden. Bei Einbauhöhen bis 8 m beträgt das Maß h2 mindestens 50 mm. Bei Einbauhöhen von 8 bis 20 m sind es mindestens 80 mm und darüber mindestens 100 mm. Ab der Einbauhöhe von 8 m kann zwischen 50 und 100 mm interpoliert werden.
Und noch etwas ist wichtig: Die Einbauhöhe wird immer ab der Erdoberfläche (Gelände) definiert. Das gilt auch für zurückgesetzte Bereiche wie solche an Terrassen und anderen Rücksprüngen oder Zwischendächern. Bei Hanglagen ist der jeweils höchste Einbauort anzusetzen.
Profil-Anschlusshöhen
Wie groß muss die Anschlusshöhe einer Seitenkehle bei ziegelgedeckten Dächern sein? Kurz: Seitliche Anschlüsse sind in Abhängigkeit von der Dachneigung auszuführen. Hierbei werden die Anschlusshöhen im rechten Winkel zu der wasserführenden Ebene gemessen. Maßgebend ist Tabelle 16 der Klempnerfachregeln.
Bei Dachneigungen über 5° und bis 22° sollte die Anschlusshöhe 100 mm betragen. Über 22° gilt eine Anschlusshöhe von 80 mm. Außerdem ist zu beachten, dass bei abgetreppten oder konturierten Deckwerkstoffen (z. B. Dachpfannen) die Anschlusshöhe mindestens 65 mm über dem Deckwerkstoff betragen muss.
Profildesign unter der Ziegelfläche
Für Verunsicherung sorgt auch die Frage nach der fachgerechten Ausführung von Seitenkehlen, die unter Dachdeckungen aus Ziegel oder Schiefer greifen. Per Definition liegt die Deckung beim unterliegenden Anschluss auf dem unteren Schenkel des Seitenkehlprofils auf. Um die Breite des unterliegenden Schenkels der Seitenkehle regelkonform auszuführen, muss beachtet werden, dass die Deckung nicht näher als 40 mm an die senkrechte Aufkantung geführt werden soll. Der Ziegel soll das Metallprofil, unabhängig von der Dachneigung, mindestens 100 mm überdecken. Als Ausnahme gilt, dass bei geringer Niederschlagsbelastung der Dachziegel bis an den aufgehenden Schenkel gedeckt werden kann. Genauer ist diese Ausnahme in den Fachregeln leider nicht definiert. Mein Rat ist deshalb: Besser auf Nummer sicher gehen und den unteren Schenkel mindestens 140 mm breit ausführen. Eine optimierte Variante ist der seitliche Anschluss mit Steg. Hierbei kann die Deckung bis an den Steg herangedeckt werden, was die Gefahr von seitlich eintreibendem Niederschlag verringert.
Unterliegende Seitenkehlen werden im Überlappungsbereich genagelt und an den Längsseiten mit Haften befestigt. Die Überlappung beträgt ab 22° Dachneigung mindestens 100 mm, unter 22° mindestens 150 mm. Unter 15° müssen die Profile wasserdicht verbunden werden. Bei dieser Gelegenheit muss noch angemerkt werden, dass der lichte Abstand der Lattung, auf der die Bleche aufliegen, nur bis zu 170 mm betragen darf. Das hat zur Folge, dass bei fast allen Dachziegeln eine zusätzliche Dachlatte eingefügt werden müsste. In der Praxis wird das so gut wie nie so ausgeführt, aber ich kann beruhigen: In meiner Sachverständigentätigkeit ist mir diesbezüglich noch kein Schaden untergekommen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte dieser Umstand jedoch mit dem Planer/Auftraggeber abgestimmt werden.
Bis demnächst und haben Sie eine gute Zeit.
Ihr Peter Stelzer