Die tückischsten Gefahren sind immer die, die man nicht sieht, hört oder riecht. Oder die, die man einfach nicht kennt. Zum Beispiel das radioaktive Gas Radon, das aus dem Erdreich entweicht und sich in Gebäuden anreichern kann. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Aber es gibt eine Dampfsperre, die mehr kann als nur Dampf sperren: die Elastomerbitumen-Dampfsperr-Schweißbahn Vedagard AL-E.
Alle Gesteine und Böden enthalten in unterschiedlichen Konzentrationen Uran und Radium. Beim Zerfall des Radiums entsteht das radioaktive Edelgas Radon. Seine Aktivität wird in Becquerel (abgekürzt Bq) gemessen. Es steigt aus der Erde auf und gelangt entweder in die Atmosphäre – oder über die Bodenplatte ins Haus. Wer im Emsland wohnt, im Spreewald oder in Osterburken, muss sich kaum Gedanken machen. Hier liegt die Konzentration bei weniger als 20.000 Bq/m³. In anderen Gegenden kann die Konzentration 100.000 Bq übersteigen. Das ist deutlich im kritischen Bereich. Eindeutig lässt sich dies aber nur mittels einer Messung der Radon-Konzentration feststellen, da es doch zu starken Unterschieden kommen kann. Der Gesetzgeber hat den Radonschutz in das Strahlenschutzgesetz aufgenommen, das gemeinsam mit der neuen Strahlenschutzverordnung seit Ende 2018 vollständig in Kraft ist. Wer als Bauherr auf Nummer Sicher gehen will oder als Planer bzw. Ausführender verantwortlich handelt, spart nicht am falschen Ende, also an der Abdichtung der Bodenplatte. Eine Bitumen-Dampfsperr-Schweißbahn, die zwar dampfdicht, vor allem aber preiswert ist, kann nicht auch noch radondicht sein – und darf nach DIN auch gar nicht eingesetzt werden. Es gibt für die Abdichtung auf Bodenplatten preiswerte Lösungen: Zum Beispiel die Elastomerbitumen-Dampfsperr-Schweißbahn Vedagard AL-E. Die dampfdichte Bahn (sd-Wert ≥ 1.500 m) eignet sich nicht nur als Dampfsperre auf dem Dach, sondern gemäß abP Nr. P-5112-0009 des MPA Bau der TU München auch als Abdichtungslage gegen Bodenfeuchte wie Kapillar- oder Haftwasser auf Bodenplatten nach DIN 18533. Zusätzlich bildet sie einen wirksamen Schutz vor Radon – nachgewiesen durch ein unabhängiges Prüfungsinstitut.
Das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ vom 27. Juni 2017 lässt hier auch gar nicht viel Spielraum. Es regelt im Kapitel „Schutz vor Radon“ eine konkrete Verpflichtung für Neubauten: „Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.“ Mit Vedagard AL-E kein Problem.