Der bayerische Landesverband der Dachdecker geht derzeit mit beauftragten Rechtsanwälten gegen Spengler vor.
Diese durchforsten, ähnlich den unrühmlichen Dissertationsprüfern, das Internet nach evtl. unberechtigter Werbung für berufsfremde Leistungen. Uns passiert! Auf unserer Website hatten wir den Hinweis auf Abdichtungen mit Bitumen. Wenngleich wir die Ausführung durch Dachdeckerfirmen durchführen ließen, wurden wir von einem der Erfüllungsgehilfen des bayerischen Dachdeckerhandwerks, unter Androhung von 5001 €, aufgefordert, diesen Hinweis von unserer Website zu entfernen. Wir haben das dann auch getan. Unter der Rubrik Flachdach hatten wir einen allgemeinen Hinweis, dass es eben auch Abdichtungen aus Bitumen gibt, nicht jedoch, dass wir diese auch ausführen. Daraufhin wurden wir nun aufgefordert, die 5001 € wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu bezahlen. Sämtliche Versuche, auch vonseiten der obersten Dachdeckerführung, hat kein Einlenken der bayerischen Dachdecker gebracht. Ich habe daher nun eine gerichtliche Klage auf Zahlung im Hause. Offenbar ist seitens der Dachdecker ein Rückfall in die Zeiten des Kalten Krieges aus grauer Vorzeit gewünscht. Ungern nehme ich den Fehdehandschuh auf, doch werde ich nicht auch noch die zweite Wange hinhalten. Viele Grüße an alle Kollegen, euer Johannes Binder.