Schnittmengenforschung: BAUMETALL-Leserin Laura Kornhaaß aus der thüringischen Gemeinde Hörsel macht sich Gedanken über die Wertigkeit akademischer Titel. Sie schreibt:
„Unterhält man sich aktuell, mit Handwerkskollegen und Kolleginnen, über die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und die neuen Abschlussbezeichnungen, so folgen meistens Worte wie: ‚verwirrend‘, ‚unnötig‘ oder ‚Haben die nichts Besseres zu tun?‘ Mit den neuen Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen Geselle, Meister, Betriebswirt und Co. in Zukunft aufgewertet und international vergleichbar gemacht werden. Es ist nun schon einige Jahre her, dass der Bachelor im deutschen Qualifizierungsrahmen mit dem Meister gemeinsam eine Einordnung in der Niveaustufe 6 und der Master mit dem Betriebswirt die Niveaustufe 7 erhalten hat. Damals herrschte der Konsens, dass der Meister in Bildung und Ausführung nicht dem Bachelor gleich ist und umgekehrt der Bachelor nicht dem Meister gleicht. Man kann mit einem Bachelorabschluss also nicht als Meister arbeiten und mit dem Meister nicht automatisch einen Masterabschluss erlangen. Warum versucht man also nun krampfhaft, mit den neuen Titeln gleich zu machen, was nicht gleich ist?
Der Bachelor ist und bleibt der niedrigste akademische Grad, der in einem universitären Rahmen erlangt werden kann. Er qualifiziert für eine grundlegende Berufstätigkeit oder ein aufbauendes Masterstudium. Eine vorherige spezialisierte Vorbildung ist in der Regel unnötig. Der Meister hingegen ist eine historisch gewachsene Institution und stellt einen der höchsten Berufsabschlüsse im Handwerk dar. Er baut auf einer abgeschlossenen Ausbildung auf und qualifiziert, nach erfolgreicher Prüfung, zur eigenen Betriebsführung und zur Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses. Man verbindet mit ihm umfangreiches komplexes fachtheoretisches und praktisches Wissen. Er ist somit ein hochspezialisierter und qualifizierter Abschluss.
Nun sollen die alten traditionsreichen Titel nicht abgeschafft, sondern nur mit den Neuen erweitert werden. Dies ist handwerkspolitisch sicherlich als Erfolg zu werten. Es soll damit die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung weiter betont werden. Fakt bleibt, dass die Grundbedeutung der Titel eine völlig andere ist. Und offen bleibt die Frage: Hat man uns damit wirklich einen Gefallen getan oder wäre es doch angebracht gewesen, mit dem Aushängeschild ‚Deutsches Handwerk‘ im Ausland die historisch gewachsenen Titel weiter als starke Marken zu etablieren?“
BAUMETALL möchte es genauer wissen: Wie denken Sie darüber? Macht es Sinn, handwerklich traditionelle Bezeichnungen wie Geselle oder Meister mit gängigen Universitäts-Abschlussbezeichnungen zu vergleichen oder gar gleichzusetzen? Schreiben Sie uns!