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Zeitgemäßes Regelwerk?

Leserbrief von BAUMETALL-Leser Simon Altvater: Sind die Klempnerfachregeln des ZVSHK noch zeitgemäß? Und unterstützt das Regelwerk den Fachhandwerker vor allem dann, wenn es zu Streitigkeiten mit Bauherren, Architekten oder gar Gutachtern kommt? Die aktuellen Klempnerfachregeln und ergänzende Merkblätter gelten als verbindliche Richtlinie. Sie sind eine Zusammenstellung des aktuellen Standes der Klempnertechnik und berücksichtigen unter anderem folgende Bereiche:

  • Detailangaben zu den eingesetzten Werkstoffen
  • Metalldächer und -fassadenbekleidung – Regelausführung und Details
  • Ausführung der Unterkonstruktion
  • Dachneigungen und Dachkonstruktionen
  • Ausführung der Verbindungen und Befestigungen
  • Allgemeine Klempnerarbeiten
  • Bemessung und Ausführung von Dachentwässerungen
  • Regenfallrohre, Rohrbögen, Rohrschellen und Rinneneinhangstutzen
  • Ausführung von Schneefangsystemen und Blitzschutz-Anlagen
  • Lötmerkblätter für Kupfer, Titanzink und nicht rostenden Stahl

Klempnermeister Simon Altvater aus Nufringen bei Stuttgart geht das nicht weit genug. Er bemängelt vor allem die schwammige Darstellung wichtiger Punkte.

Simon Altvater schreibt: Ich habe ein Anliegen, das uns und sicherlich auch andere Klempner im Geschäftsalltag immer öfter vor große Probleme stellt. Immer öfter werden neben Architekten auch Gutachter mit der Abnahme unserer Leistungen beauftragt. Um ihr Budget rechtfertigen zu können, müssen diese Mängel finden, ob gerechtfertigt oder nicht. Aus diesem Grund wird es dringend Zeit, dass unsere Fachregeln überarbeitet werden. Das Regelwerk sollte so gestaltet werden, dass der Handwerker konkrete Handlungsvorgaben hat, denn nur genau definierte Maßnahmen können bei Streitigkeiten für Klarheit sorgen. Unsere Fachregeln sind in vielen Bereichen viel zu ungenau. Der Handwerker wird somit zum Spielball der Gutachter, die das Regelwerk, nur um einen Mangel zu finden, häufig entgegen der erbrachten Ausführung auslegen. Außerdem erscheinen Nebensätze wie: „ . . . sind vom Handwerker entsprechend auszulegen oder zu dimensionieren“, nicht gerade hilfreich. Genaue Vorgaben sind wesentlich besser und im Baualltag auch praktischer. Dabei ist keineswegs eine exakte technische Ausarbeitung gemeint. Dies würde die Klempner in ihrer Innovationskraft und Ausführungsvielfalt zu sehr einengen. Vielmehr sind Rahmenbedingungen gemeint, die erfüllt sein müssen. Bspw. gibt es immer häufiger Diskussionen überden Wandanschluss einer Attikaabdeckung (Ausführung mit Fugenabdichtung mit oder ohne Kappleiste, mit Putzsteckprofil oder versenkt in den Putz mit hinterlegtem Kantholz). Hier hat jeder Gipser oder Architekt seine einzig wahre Lösung. Und der spätere Gutachter sagt wieder etwas anderes. Im Gegensatz hierzu haben wir nur selten Diskussionen über eine zu geringe Blendenbreite einer Attikaabdeckung, da dies sehr konkret vorgegeben ist. Wer abweicht, muss Sondermaßnahmen gegen auftreibendes Wasser treffen oder die Gewährleistung ablehnen.

Aber nicht nur falls etwas schiefgeht, ist der Handwerker der Dumme. Ein weiterer Grund für Streitigkeiten ist die Tatsache, dass immer häufiger Nachweise oder Berechnungen von Klempnern verlangt werden. In der Praxis ist das durchaus ein Problem, denn fast alle gelieferten Bauteile werden in Handarbeit gefertigt und kommen somit aus eigener Herstellung. Beispielsweise ist kaum ein Klempner in der Lage, eine statische Berechnung für eine Attikabefestigung vorzulegen. Auf diese Weise bringen sich zwar Systemhersteller wie Pohl oder Alwitra ins Spiel, die für ihre Produkte Berechnungen vorlegen – es darf aber kein Wettbewerbsnachteil sein, wenn ein Klempner in seiner Werkstatt eigene Profile herstellt und diese den Fachregeln entsprechend montiert.

Wie kann der Handwerker argumentieren, um eine solche Berechnung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Hier sagen sowohl die VOB als auch die Fachregeln nichts aus. Gutachter finden immer einen Fehler und die Folgen sind gravierend. Der Kunde behält einen Teil der Rechnungssumme ein, und zwar so lange, bis alle begutachteten Mängel beseitigt wurden. Dies ist aufgrund unterschiedlicher Auslegungen selten möglich. Am Ende verzichtet der Handwerker auf einen Teil seiner Forderungen, da seine Chance bei einer Klage Recht zu bekommen erfahrungsgemäß gering ist. Selbst bei erfolgreichem Gegengutachten kommt es fast immer zu einem Vergleich. Diese Entwicklung kann und darf nicht in unserem Sinne sein.

Wie gut sind unsere Fachregeln?

BAUMETALL möchte es genauer wissen: Wie denken Sie über den hier geschilderten Sachverhalt und welche positiven, wie auch negativen Erfahrungen haben Sie bei der Anwendung der Klempnerfachregel des ZVSHK gesammelt?

Andreas Buckredaktion@baumetall.de

Fax: (0 74 52) 6 05 48 11

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