Der Spenglertritt wird oft und fälschlicherweise als Ausstiegshilfe für Spengler am Dach (ähnlich der Einzeltrittstufen für Schornsteinfeger) bezeichnet. In Wahrheit handelt es sich dabei aber um ein Prüfverfahren zur Feststellung der Festigkeit von Löt- und Falzverbindungen.
Die Prüfung erfolgt in kontrollierter Weise durch einen Tritt senkrecht von oben auf das Werkstück und aus zirka 30 Zentimetern Höhe. Werden diese Prüfbedingungen nicht eingehalten, wird der Spenglertritt auch als Tonnentritt oder aus urheberrechtlichen Gründen als Königstritt* bezeichnet. Hierbei erfolgt der Tritt aufgrund einer kurzzeitigen, stressbedingten und nervlichen Übererregung bzw. Überbelastung in unkontrollierter Weise und aus nicht zu definierender Richtung gegen das Werkstück. Dieser Vorgang ist mit unschönen Verformungen der Werkstückoberfläche verbunden, was schließlich zur Unbrauchbarkeit des zu prüfenden Objektes führt.
Fliegt das Werkstück dann in Richtung der Abfall-tonne, wird der Spenglertritt zum sogenannten „Tonnentritt“. Führt diese völlig ungeeignete Form der Blechbearbeitung schlussendlich zum totalen Ausflippen des Spenglers, bezeichnet man diesen Tritt auch als „Flippertritt“.
Dieser Beitrag stammt von Spenglermeister und Ausbilder Helmut Becher in stillem Gedenken an das arme Blech – es konnte doch gar nichts dafür.