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Angebotsvorsorge für Beschäftigte

Sommer, Sonne, Hautschutz

Im Frühjahr nimmt die UV-Strahlung zu und kann die Haut bei Arbeiten im Freien, wie etwa von Beschäftigten der Baubranche, schädigen. Mit seinem Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgen berät der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) zum Schutz vor UV-Strahlung und trägt dazu bei, bösartige Hautveränderungen wie den Weißen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte zu verringern.

„Im vergangenen Jahr haben weit über 60.000 Beschäftigte, die im Freien arbeiten, von unserem Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. Die große Nachfrage aus den Betrieben zeigt die Bedeutung des Themas für Unternehmen und Versicherte. „Die Angebotsvorsorge ist ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung, der seit einigen Jahren die häufigste angezeigte Berufskrankheit am Bau ist.“   

Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von Weißem Hautkrebs darf nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. „Der AMD der BG BAU bietet den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat,“, erklärt Wahl-Wachendorf.

„Eine regelmäßige Vorsorge ist ein probates Mittel, um langfristig etwas für die Gesundheit zu tun. Denn wenn krebsverdächtige Hautveränderungen früh erkannt werden, gibt es gute Heilungschancen“, sagt Wahl-Wachendorf. „Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen sicherstellen, dass die Vorsorge am besten schon vor Aufnahme der Tätigkeit angesprochen und angeboten wird. Besonders wichtig ist und bleibt aber die Vorbeugung. Auch dazu erfolgt eine ausführliche Beratung.“

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat die BG BAU den Unternehmen ein Musteranschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihre Beschäftigten über die Angebotsvorsorge informieren können. Das Schreiben weist auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber hin, allen Beschäftigten, die mindestens eine Stunde lang intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das Musteranschreiben zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist auf der Internetseite der BG BAU abrufbar: https://www.bgbau.de/mitteilung/arbeitsmedizinische-regel-13-3

Hintergrund

Durch den Klimawandel könnte es nach Simulationen wärmer und trockener in Deutschland werden. Mehr sonnige Tage führen zu mehr Tagen mit hohen Werten ultravioletter (UV) Strahlen. Die Zahl UV-bedingter Hautkrebs-Erkrankungen nimmt seit Jahren zu, wie das Bundesamt für Strahlenschutz feststellt. Besonders hoch ist die Gefahr an weißem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose) zu erkranken für Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Seit Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit.   

Der AMD der BG BAU GmbH stellt die gesetzliche Aufgabenerfüllung der BG BAU in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz sicher.

Dabei übernimmt er bundesweit insbesondere Aufgaben wie die Betriebsärztliche Betreuung und Beratung sowie die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV und die Durchführung von Eignungsuntersuchungen.