Wichtige Mitteilung des ZVSHK:
In den Kapiteln 6.3 und 6.4 der Klempnerfachregeln finden sich Angaben zur Windbelastung und den damit erforderlichen Maßnahmen, die ein Abheben von Metalldeckungen vermeiden. Diese Angaben beruhen zum einen auf den Windlastannahmen DIN 1055-4 und zum anderen auf experimentellen Untersuchungen, die von der Ingenieurgemeinschaft WSP 1998 durchgeführt wurden. Die Einführung der neuen Windlastnorm DIN 1055-4: 2005-03 zum 01.01.2007 macht eine Überarbeitung dieser Abschnitte der Klempnerfachregeln erforderlich. Hiermit wurde das I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Institut an der Fachhochschule Aachen, vom ZVSHK beauftragt.
Ziel ist es, eine einfache Dacheinteilung der Eck-, Rand- und Innenbereiche mit den entsprechenden Haftabständen und Haftanzahlen zu erstellen. Es stellte sich heraus, dass die Übertragung der Vorgaben aus der 108seitigen Norm, in übersichtliche und einfache Tabellen, einen immensen Arbeitsaufwand bedeuten. Aus heutiger Sicht wird das Tabellenwerk, bezogen auf die Windzonen 1-3, Ende Mai 2008 vorliegen und den Fachkreisen in den verschiedenen Medien (Rundschreiben, Fachpresse und Internetseite des ZVSHK http://www.shk-portal.de ) zur Verfügung gestellt.
BAUMETALL erhielt diese wichtigen Informationen nach Redaktionsschluss. Die aktuellen Tabellen werden jedoch nach Absprache mit dem ZVSHK im Juni 2008 auf https://www.baumetall.de/ zum kostenlosen Download bereitgestellt.
Hinweise zu Holzwerkstoffen
Schalungen aus Holzwerkstoffplatten als Befestigungsebene für den Dachaufbau müssen laut ZVSHK mindestens der Nutzungsklasse NKL 2 nach DIN1052 oder der Holzwerkstoffklasse HWK 100 nach DIN 68800-2 entsprechen. Dabei sind die Mindeststärke d ≥ 22mm und die Maximallänge l ≤ 2,5 m einzuhalten.
OSB und Spanplatten dürfen nur bei vollständiger PMDI-Verklebung verwendet werden. Die Verwendung der nachfolgend aufgeführten Holzwerkstoffplatten im Bauwesen, entsprechend der Nutzungsklasse NKL 2, wird in der DIN EN 13986 geregelt. Vorgenannte Tabelle bezieht sich auf die jeweilige DIN beziehungsweise den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der entsprechenden Baustoffe.
Holzwerkstoffplatten müssen vor dem Einbau trocken gelagert werden und sind während der Bauphase vor Witterungseinflüssen zu schützen. Dies kann durch eine geeignete Trennlage erfolgen. Auf Dachschalungen aus oben genannten Holzwerkstoffplatten muss eine geeignete Trennlage verwendet werden. Die Angaben der Metallhersteller bezüglich der Verwendung einer Trennlage mit einer Feuchteausgleichsschicht (strukturierte Trennlage) zwischen der Metalldeckung und Holzwerkstoffplatte sind zu beachten.
Bei senkrechten und stark geneigten Flächen (Fassaden, Gauben) ist eine geeignete Trennlage zur Kondensatabführung erforderlich. Durch die senkrechte Anordnung kann anfallendes Wasser ablaufen, wodurch eine Trennlage mit Feuchteausgleichsschicht (strukturierte Trennlage) nicht notwendig ist.
Beim Verkleben mit einer bitumenhaltigen Klebemasse, etwa bei Mauerabdeckungen, Fensterblechen oder ähnlichen Bauteilen, wird keine Trennlage vorgeschrieben. Entsprechend der DIN 1052 sind Fugen zwischen den einzelnen Platten anzuordnen, da es sonst durch die feuchtebedingte Längenänderung der Platten zu Verwerfungen in der Metalldeckung kommen kann. Die Platten müssen im Verband verlegt sein.
Allgemeine Hinweise zur Bauphysik bei Metalldächern sind in Kapitel 5.1 beziehungsweise zu Fassadenbekleidungen in Kapitel 13 der Klempnerfachregeln enthalten. Darüber hinaus sind spezielle Anleitungen der Hersteller von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Hinterlüftung zu beachten.