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Neues Forderungssicherungsgesetz

Der Bundestag hat den Entwurf des sogenannten Forderungssicherungsgesetzes einstimmig angenommen. Daraus ergeben sich markante Änderungen des Baurechts. Das neue Gesetz regelt baurechtliche Änderungen im BGB und bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Schon drei Monate nach Verkündung durch den Bundesrat, wird es in Kraft treten. Grund genug für Klempnerfachbetriebe, sich umgehend damit auseinanderzusetzen. Denn auch auf das Tagesgeschäft hat die Novellierung der Gesetzestexte unmittelbare Auswirkungen.

Für Verträge mit Verbrauchern ändert sich mit der Einführung des Forderungssicherungsgesetzes die Handhabung der VOB sowie deren unter bestimmten Bedingungen hergestellte Gültigkeit für den Endverbraucher! Wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt nun die VOB/B in Verbraucherverträgen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht des BGB. Hintergrundinformationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie im Onlinebereich „BAUMETALL-Extra“ auf https://www.baumetall.de/ .

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