Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat seit dem 1. Oktober 2008 die rechtlichen Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser geändert (BAUMETALL berichtete in Ausgabe 7/2008). Somit ist die erlaubnisfreie Versickerung für Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer und Zink deutlich erweitert worden. Das metallverarbeitende Handwerk in Bayern und die deutsche Metallindustrie bewerten die Neuregelung ausdrücklich als wegweisende Deregulierungsmaßnahme sowie als Beispiel für andere Bundesländer. Die neue Regelung lässt wieder einen breiteren Einsatz von Kupfer und Zink erwarten. Selbst die Gemeinden werden entlastet, weil sie durch die Erweiterung der Erlaubnisfreiheit weniger Niederschlagswasser beseitigen müssen.
Zur umfassenden Information sowie als entsprechende Argumentationshilfe vor Bauherren und Planern ist ab sofort ein Infoflyer erhältlich. Dieser kann bei der „Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink“ angefordert, oder im Internet ( https://www.initiative-pro-metalldach.de/ ) heruntergeladen werden.