Alle deutschen Meisterberufe sollen künftig auf Niveaustufe drei des EU-Schemas zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen eingestuft werden. Im Regelungsausschuss zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entschieden die Mitgliedsländer der Europäischen Union, dass folgende fünf Niveaustufen im EU-Schema zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen genannt werden: Stufe 1 – Befähigungsnachweis / Stufe 2 – Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe / Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang / Stufe 4 – Diplom langer Ausbildungsgang / Stufe 5 – Hochschuldiplom.
Damit wurde die Voraussetzung für ein Inkrafttreten der Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November geschaffen. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: „Die korrekte Einstufung unserer Meisterberufe auf Stufe drei wird der hochwertigen Qualifikation unserer Handwerksmeister gerecht. Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa gefördert. Gleichzeitig bleiben die Tore für qualifizierte Betriebe aus den EU-Mitgliedsländern zur Betätigung in Deutschland offen. Wir freuen uns über die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung und die Zustimmung der Partner in der EU. Der Meisterbrief ist als personenbezogene Spitzenqualifikation auch Vorbild für andere Länder. Er garantiert stabile Betriebe und eine qualitativ wie quantitativ hochwertige Ausbildung.“