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Bundesfachgruppe Klempnertechnik informiert

Technik: Voraussichtlich Ende Juli wird die neue, überarbeitete Fassung der Klempnerfachregeln vorliegen. Wesentliche Änderungen erfährt das Regelwerk bei der DIN 1055–4 (Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten), dem fachgerechten Umgang mit strukturierten Trennlagen unter Metalleindeckungen sowie der Aufnahme des Schnappfalzes.

Lehrlings-Ausbildung: Trotz wirtschaftlich schwieriger Bedingungen sind die Nachwuchszahlen bei den Klempner-Lehrlingen ungebrochen stark. Beispielsweise sind in Bayern 886 Lehrverträge registriert, in Baden-Württemberg sind es immerhin 285 mit steigender Tendenz. Ein endgültiges Votum für oder gegen eine Ausbildungszeitverkürzung von derzeit dreieinhalb auf drei Jahre kam noch nicht zustande. Der Zentralverband will prüfen, ob durch länderübergreifende Fachklassen an geeigneten Standorten mit entsprechenden Schulen und Unterbringungsmöglichkeiten die Ausbildungssituation und Ausbildungsqualität verbessert werden kann.

Meisterprüfung: Um die knappe viertägige Prüfungszeit der Klempner-Meisterprüfung zu erweitern, empfiehlt die Bufa eine entsprechende Verlängerung um zwei weitere Prüfungstage. Somit können bei zukünftigen Meisterprüfungen die Vorplanung für das geforderte Musterprojekt sowie die abschließende Dokumentation mit eingeschlossen werden. An die Prüfungsausschüsse wird eine entsprechende Empfehlung herausgegeben.

EnEV 2009: Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 müssen vom Klempner ausgeführte Bauteilerneuerungen, die mehr als 10 % (bisher 20 %) umfassen, den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (beispielsweise den neu definierten U-Werten) entsprechen. Dies ist künftig mittels einer Unternehmererklärung zu bestätigen, die der Auftraggeber fünf Jahre aufzubewahren hat. Weil selbst kleinere Reparaturen Ausmaße über dem erwähnten zehnprozentigen Anteil erreichen können, sind Klempnerbetriebe gehalten, eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorzubereiten. Diese Erklärung bringt zum Ausdruck, dass der entsprechende Auftrag eine Reparaturmaßnahme ist und eine (eigentlich geforderte) energetische Sanierung weder angestrebt, noch durch die partielle Modernisierung des Gebäudes realisiert werden könne. Diese schriftliche Darlegung der Zusammenhänge ist wichtig, um möglichen Bußgeldern wegen Nichtbeachtung der EnEV vorzubeugen. Derzeit wird vom ZVSHK für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation ein bundesweit einheitliches Muster-Formular entwickelt, um durch eine Fachunternehmererklärung zu § 9 der EnEV 2009 für Klarheit zu sorgen.

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