In Bayern ist die Regenwasser-Versickerung von Metalldachflächen seit dem 1. Oktober 2008 größtenteils wieder erlaubnisfrei möglich. Diese wegweisende Deregulierungsmaßnahme ist ein durchaus positives Beispiel für andere Bundesländer. Von den Spenglern in Bayern wird diese Änderung ebenso begrüßt wie von der Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink, die letztlich aufgrund hervorragender Arbeit erfolgreich war – das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz änderte die rechtlichen Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser.
Die bisher für Metalldächer geltende Regelung hatte aufgrund des geforderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens viele Bauherren, Planer und Architekten zu einem Verzicht von Metalldachlösungen veranlasst. Für das metallverarbeitende Handwerk in Bayern sowie für die deutsche Metallindustrie ist die Neuregelung zur Versickerung für Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer und Zink absolut wegweisend, lässt sie doch einen breiteren Einsatz von Kupfer und Zink erwarten. Bürger und Genehmigungsbehörden können sich zudem über den reduzierten Verwaltungsaufwand freuen. Selbst die Gemeinden werden entlastet, weil sie durch die Erweiterung der Erlaubnisfreiheit weniger Niederschlagswasser beseitigen müssen. Nach der neuen Verordnung ist nun grundsätzlich bis maximal 1000 m² Metalldachfläche eine erlaubnisfreie Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht wie einer Mulde zulässig. Regenwasser von Dachflächen oder Dachflächenanteilen unter 50 m² je Versickerungsanlage kann unterirdisch erlaubnisfrei versickert werden. Eine Versickerung des Wassers von Dachflächen über 50 m² ist nach Vorreinigung in bauartzugelassenen unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohren oder Sickerschächten ebenfalls erlaubnisfrei zulässig. Entsprechende Prüfkriterien für diese Anlagen liegen vor.
Die Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink plant derzeit Gespräche mit dem Baden-Württembergischen Umweltministerium. Auch im Bundesumweltministerium finden zeitnah Sitzungen zum Thema statt, die eine einheitliche Regelung zum Ziel haben. Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink, Christoph Zebe: Zebe@ki-ze.de; Tel.: (06 31) 3 10 35 16 oder Peter Strobel: p.strobel@rooftech.de; Tel.: (07033) 3 03 49 90.