Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Ausweis für Gebäude

„Es ist jetzt höchste Zeit für Gebäudeeigentümer, sich mit dem energetischen Zustand ihres Gebäudes auseinanderzusetzen“, rät die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Energieministerin, ChristaThoben. Denn ab dem 1. Juli 2008 müssen die ersten Energieausweise für Gebäude vorgelegt werden. Dies gibt die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Gebäudeeigentümer sind dann verpflichtet, dieses Dokument immer vorzulegen, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird. Der Ausweis macht den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent und Energieschleudern lassen sich möglicherweise schlechter vermieten oder verkaufen. Allein in Nordrhein-Westfalen könnten, nach Schätzungen der Energie Agentur NRW, im kommenden Jahr bis zu 500000 Energieausweise ausgestellt werden.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ BM E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Themenhefte
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen