Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Neuer Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2019 verschiedene Entscheidungen zur Heißverarbeitung von Bitumen und die dabei auftretenden Dämpfe und Aerosole getroffen. So wurde ein neuer Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen (angeblasenes Bitumen) bei der Heißverarbeitung festgelegt und in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenz­werte“ aufgenommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen (geblasenes Bitumen) bei der Heißverarbeitung in die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufzunehmen.

Neueinstufung wegen Krebsverdacht

Die aktuellen Einstufungen des BMAS beruhen auf Vorschlägen der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeits­stoffe der deutschen Forschungs­gemeinschaft (MAK-Kommission). Das Gremium hatte bereits 2018 die MAK-Liste überarbeitet, in der die maximal zulässigen Konzentrationen bestimmter Stoffe in der Atemluft am Arbeitsplatz angegeben sind. Danach werden Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen bei der Heißverarbeitung seit 2018 als „Krebsverdachtsstoffe“ in der MAK-Kategorie 3B (vorher Kategorie 2) geführt. Hier sind u. a. auch Holzstaub von Weichhölzern oder Eisenoxid angegeben. Dämpfe und Aerosole aus heißem Oxidationsbitumen werden wie bisher seit 2001 in der Kategorie 2 der MAK-
Liste aufgeführt: „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen davon auszugehen ist, dass sie einen Beitrag zum Krebsrisiko leisten ­können.“

Bedeutung der Neueinstufungen für Dachprofis

Nicht bei allen Anwendungen von Bitumenbahnen wird sich etwas ändern. Polymerbitumenbahnen im Schweißverfahren (Grenzwert wird eingehalten) oder im Kaltselbstklebeverfahren (keine Entstehung von Dämpfen/Aerosolen) können wie bisher verarbeitet werden. Die Änderungen betreffen hauptsächlich das Gießverfahren, da hier häufig Oxidationsbitumen für die Heißbitumen-Klebemassen verwendet wird. Deutsche Bitumenbahnenhersteller arbeiten bereits mit Hochdruck daran, das Oxidationsbitumen durch andere Bitumensorten zu ersetzen. Dies gilt auch für Oxidationsbitumenbahnen. Um Arbeitsplatzmessungen mit den neuen Materialien zu ermöglichen, hat der AGS den neuen Grenz­wert zunächst für fünf Jahre ausgesetzt. „Damit besteht in der Übergangsphase bis 2024 kein direkter Handlungsbedarf, aber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollte Bezug auf wissenschaftliche Untersuchungen der BG BAU genommen werden. Dort wird beschrieben, wie auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann“, erklärt Josef Rühle, technischer Geschäftsführer beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

Tags