1960
Bauarbeiter nagelt Schild an. Er bedankt sich für eine dafür erhaltene Flasche Bier und geht.
Dauer: 20 Sekunden
1970
Bauarbeiter geht zu Polier. Der gestattet das Einschlagen des Nagels und nimmt wohlwollend die Flasche Bier und eine Leberkässemmel in Empfang.
Dauer: 20 Minuten
1980
Bauarbeiter geht zu Polier; der zum Bauleiter. Dieser bespricht die Problematik mit dem Bauherrn bei einem Mittagessen, das der Bauherr bezahlt. Dafür verrechnet er dem Bauherrn nur eine Regiestunde sowie eine Schachtel Nägel.
Dauer: 2 Stunden
1990
Bauleiter holt (nach dem Mittagessen) drei Offerten bei Subunternehmern ein. Vergibt den Auftrag an den Billigstbieter, schlägt 3 % Generalunternehmerzuschlag auf und legt dem Bauherrn eine Rechnung plus 19 % Mwst. Dauer: 2 Wochen
2000
Bauleiter informiert Firmenchef. Dieser holt fünf Angebote bei Einmanngesellschaften ein. Den Zuschlag bekommt der Billigste, verrechnet wird der Teuerste plus 7 % Generalunternehmerzuschlag.
Dauer: 2 Monate
2010
Gleiche Prozedur wie 2000, jedoch zusätzlich:
- Behördenbescheid, in dem ein statischer Nachweis verlangt wird sowie die Zustimmung des Architekturbeirates. Parallel dazu läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung an.
- Der Arbeitsvorgang wird in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle eingearbeitet. Sicherheitsfachkräfte werden tätig.
- Der Hammer wird CE-zertifiziert, der Nagel aus einer Liste EU-zugelassener Befestigungsmittel ausgewählt. Der Arbeiter wird akademisch darüber unterwiesen, wie der Nagel einzubringen ist.
- Er muss jedoch vorher noch zum Arbeitsmediziner, der seine geistige und körperliche Eignung für die Tätigkeit „Nagel einschlagen“ attestiert.
- Wenn alles gut geht, die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausgeht und die Bedenken des Architekturbeirates abgeschmettert werden können, darf der Nagel eingeschlagen werden.
- Ein Ziviltechniker beobachtet mit Argusaugen den ordnungsgemäßen Vorgang und siegelt das Abnahmeprotokoll.
- Nagelstatik und Abnahmeprotokoll fließen in die „Unterlage für spätere Arbeiten“ ein.
- Der Generalunternehmerzuschlag wird auf 30 % nachjustiert.
Dauer: 1 Jahr
Eingesandt von Baumetall-Leserin Susanne Hofstätter