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Auf den Kopf getroffen!

1960

Bauarbeiter nagelt Schild an. Er bedankt sich für eine dafür erhaltene Flasche Bier und geht.

Dauer: 20 Sekunden

1970

Bauarbeiter geht zu Polier. Der gestattet das Einschlagen des Nagels und nimmt wohlwollend die Flasche Bier und eine Leberkässemmel in Empfang.

Dauer: 20 Minuten

1980

Bauarbeiter geht zu Polier; der zum Bauleiter. Dieser bespricht die Problematik mit dem Bauherrn bei einem Mittagessen, das der Bauherr bezahlt. Dafür verrechnet er dem Bauherrn nur eine Regiestunde sowie eine Schachtel Nägel.

Dauer: 2 Stunden

1990

Bauleiter holt (nach dem Mittagessen) drei Offerten bei Subunternehmern ein. Vergibt den Auftrag an den Billigstbieter, schlägt 3 % Generalunternehmerzuschlag auf und legt dem Bauherrn eine Rechnung plus 19 % Mwst. Dauer: 2 Wochen

2000

Bauleiter informiert Firmenchef. Dieser holt fünf Angebote bei Einmanngesellschaften ein. Den Zuschlag bekommt der Billigste, verrechnet wird der Teuerste plus 7 % Generalunternehmerzuschlag.

Dauer: 2 Monate

2010

Gleiche Prozedur wie 2000, jedoch zusätzlich:

- Behördenbescheid, in dem ein statischer Nachweis verlangt wird sowie die Zustimmung des Architekturbeirates. Parallel dazu läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung an.

- Der Arbeitsvorgang wird in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle eingearbeitet. Sicherheitsfachkräfte werden tätig.

- Der Hammer wird CE-zertifiziert, der Nagel aus einer Liste EU-zugelassener Befestigungsmittel ausgewählt. Der Arbeiter wird akademisch darüber unterwiesen, wie der Nagel einzubringen ist.

- Er muss jedoch vorher noch zum Arbeitsmediziner, der seine geistige und körperliche Eignung für die Tätigkeit „Nagel einschlagen“ attestiert.

- Wenn alles gut geht, die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausgeht und die Bedenken des Architekturbeirates abgeschmettert werden können, darf der Nagel eingeschlagen werden.

- Ein Ziviltechniker beobachtet mit Argusaugen den ordnungsgemäßen Vorgang und siegelt das Abnahmeprotokoll.

- Nagelstatik und Abnahmeprotokoll fließen in die „Unterlage für spätere Arbeiten“ ein.

- Der Generalunternehmerzuschlag wird auf 30 % nachjustiert.

Dauer: 1 Jahr

Eingesandt von Baumetall-Leserin Susanne Hofstätter

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