Die Digitalisierung der Wirtschaft ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Die Relevanz der Digitalisierung für die Unternehmen und deren Beschäftigte hat sich im Zuge der Coronapandemie sehr deutlich gezeigt. Die Nutzung digitaler Technologien hat eine zentrale Rolle gespielt, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. Mit Blick auf die für die Unternehmen im Land wirtschaftlich weiterhin sehr herausfordernde Situation soll die Digitalisierungsprämie Plus den im Zuge der Krise entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Sie soll wesentlich dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie möglichst rasch zu überwinden und gleichzeitig Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land nachhaltig zu unterstützen.
Mit angepassten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden. Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss) und Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss). In der Zuschussvariante beantragen die Unternehmen die Förderung bei der L-Bank. Mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für ihr Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg setzt die Digitalisierungsprämie Plus gemeinsam mit der L-Bank um. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt die Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Förderprogramme wie das der L-Bank gibt es auch in anderen Bundesländern. Informationen zur Digitalisierungsprämie Plus – der Zuschussvariante der baden-württembergischen L-Bank finden Sie hier