Für Blitzschutz relevant ist u. a. die Norm DIN 18014 „Fundamenterder – Planung, Ausführung und Dokumentation“. Mit der Praxistauglichkeit der Norm befasst sich der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) in der Publikation „Standpunkt“ 6/2016. In den Fachbereichen Bau und TGA des BVS diskutieren neutrale Experten über Fachthemen, die durch Normen, Merkblätter, Richtlinien usw. nicht ausreichend geregelt oder von besonderer Bedeutung sind. Ihre Stellungnahmen veröffentlichen die Arbeitskreise in den „BVS-Standpunkten“ mit konkreten Empfehlungen für Planer, Ausführende und Nutzer.
Die DIN 18014 verlangt für einfache wie für komplexe Gebäude ebenso wie für unterschiedliche Netzsysteme einen einheitlichen Fundamenterder. Der BVS sieht dies kritisch, denn dadurch verteuert sich Bauen unnötig, insbesondere bei einfachen Gebäuden. Auch widerspricht diese Anforderung der DIN VDE 0100-540, die darauf hinweist, dass „eine elektrische Anlage keinen eigenen Erder“ benötigt. Weiterer Kritikpunkt: Laut DIN 18014 ist die Ausführung Elektro- und Blitzschutzfachkräften vorbehalten, die allerdings zum Zeitpunkt der Einbringung des Fundamenterders häufig noch gar nicht am Bau beteiligt sind. Zudem kann eine korrekte Anwendung der Norm zu negativen Auswirkungen auf die elektromagnetische Verträglichkeit führen. Aus technischer Sicht kann die DIN 18014 daher nicht als anerkannte Regel der Technik gelten – zumal es eine solche Norm nur in Deutschland gibt – und wird in der Praxis auch kaum umgesetzt.
Der BVS empfiehlt, vor der Errichtung eines Fundamenterders bzw. einer Erdungsanlage die physikalischen Erfordernisse auf der Basis einer Reihe anderer Normen genau zu betrachten und abzuwägen. Den „Standpunkt“ 6/2016 finden Sie auf