Heute hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen (Styropor) wieder vereinfacht. Es ist also zu erwarten, dass sich der Entsorgungsstau, der viele Handwerksbetriebe vor große Probleme gestellt hat, auflöst.
Nach der Regelung vom 30. September 2016 war Styropor als gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen und Preisexplosionen. Eine Änderungsverordnung Ende Dezember 2016 hatte diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Am 1. September 2017 soll nun eine neue Verordnung in Kraft treten, die eine dauerhafte Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) – wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) – bringt, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist. Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt somit für HBCD-haltige Polystyrole. Auch wurde die wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald behoben sein, so ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.