Der Bundestag hat den Entwurf des so genannten Forderungssicherungs- gesetzes einstimmig angenommen. Das Gesetz regelt baurechtliche Änderungen im BGB.
Ferner bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Schon drei Monate nach Verkündung durch den Bundesrat, wird es in Kraft treten. Grund genug für Klempnerfachbetriebe sich umgehend damit auseinanderzusetzen. Denn auch auf das Tagesgeschäft hat die Novellierung der Gesetzestexte unmittelbare Auswirkungen.
Für Verträge mit Verbrauchern ändert sich mit der Einführung des Forderungssicherungsgesetzes die Handhabung der VOB sowie deren unter bestimmten Bedingungen hergestellte Gültigkeit für den Endverbraucher!
Die VOB/B unterliegt nun in Verbraucherverträgen ebenso, wie sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einer Inhaltskontrolle nach dem AGBRecht des BGB.
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