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Klempnermeisterstück des Jahres! - Bewerbungsphase abgeschlossen

Etwa 50 Bewerbungen werden aktuell ausgewertet! Erste Ergebnisse in BAUMETALL-Ausgabe 6 am 23. September 2009!!!

Es gibt nur zwei Berufe die in der Lage sind, Dinge aus der zweiten in die dritte Dimension zu bringen:

Es sind, so wird gesagt, der Schneider und der Klempner.
Folglich sind Kreativität und handwerkliche Präzision zwei herausragende Eigenschaften des Klempners.
Um dies zu beweisen soll die enorme Bandbreite der jedes Jahr aufs Neue entstehenden Klempnermeisterstücke der Öffentlichkeit gezeigt werden.
Dazu sucht BAUMETALL die besten Meisterstücke des Jahres. Ziel ist es, die Interessantesten davon ausführlich vorzustellen.

Mitmachen kann jeder!
Gleichgültig ob Dachmodell, Designerstück, Rinnenerweiterung oder klassischer Gliederbogen – es werden ausnahmslos alle eingereichten Klempnermeisterstücke in
einer Vorveröffentlichung präsentiert und von den BAUMETALL-Lesern nominiert.
Um die Chancengleichheit zu wahren, bewertet und honoriert eine kompetente
und unabhängige Jury die Leser-Vorauswahl. Neben der Auszeichnung „Klempnermeisterstück des Jahres“ warten weitere Überraschungen auf die Teilnehmer.

Achtung, jetzt bewerben:
Ab sofort können alle Klempner- oder Spenglermeister, die ihre Meisterprüfung im Prüfungsjahr 2008/2009 erfolgreich bestanden haben, ihre Bewerbung einsenden. Dabei sind Einzelbewerbungen ebenso zugelassen wie kollektive Einsendungen von Klempnermeisterschulen oder den Vertretern der Klempnermeister-Vorbereitungskurse.
Benötigt werden maximal vier Fotos, welche einerseits den Klempnermeister selbst und andererseits das Meisterstück aus unterschiedlichen Blickrichtungen zeigen.

Die Bewerbungen mit dem Stichwort „Meisterstück“ können per E-Mail an redaktion@baumetall.de oder per Post an:
Redaktion BAUMETALL
Schulstraße 3
72218 Wildberg, Germany
eingereicht werden.

Einsendeschluss ist der 31. Juli 2009.
Auch Bewerbungen außerhalb Deutschlands sind herzlich willkommen.
Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgeschickt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.