Sowohl Mitarbeitern als auch Maschinen macht die sommerliche Hitze das Arbeitsleben schwer. Hier müssen Unternehmer Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu Ausfällen kommt - vor allem bei der Arbeit im Freien und in der Werkstatt!
Damit die Sommerhitze die Gesundheit nicht gefährdet, haben Unternehmen einige Pflichten, um ihre Mitarbeiter zu schützen. Aber auch Maschinen müssen im Sommer Schwerstarbeit leisten. Welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen und welche Versicherung einspringt, wenn Maschinen wegen Überhitzung ausfallen, erklärt Dr. Dominic Herrmann von der Nürnberger Versicherung.
Sommerhitze verpflichtet
Im Gegensatz zu Schülern haben Arbeitnehmer kein Recht auf Hitzefrei. Dennoch gibt es einige rechtliche Regelungen für Arbeitgeber. § 4 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt Arbeitgebern beispielsweise vor, die Arbeitsstätte so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Zusätzlich müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und in der Folge geeignete Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft ergreifen. Konkreter besagen die technischen Regeln für Arbeitsstätten u.a., dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten soll, um einem Kreislaufzusammenbruch vorzubeugen. Klettert das Thermometer auf über 30 Grad, sind Maßnahmen,die die Belastung der Arbeitnehmer reduzieren, für Arbeitgeber verpflichtend. Ab 35 Grad Raumtemperatur spricht man dann von einer sogenannten Hitzearbeit – hier werden dann spezielle Schutzvorkehrungen nötig.
Hitze im Büro: Konkrete Maßnahmen
Arbeitgebern ist grundsätzlich selbst überlassen, welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen sie treffen. „Schnell und einfach umzusetzen ist das Angebot von Getränken oder mobilen Ventilatoren in Büroräumen“, rät Dr. Herrmann. Um dafür zu sorgen, dass die Temperatur in den Räumen gar nicht erst über 26 Grad steigt, sind u.a. Fenster so zu gestalten, dass eine „übermäßige Erwärmung“ vermieden wird, etwa mit geeigneten Sonnenschutzsystemen, z. B. Jalousien. Die ASR empfiehlt außerdem: Frühmorgens lüften oder Lockerungen der Bekleidungsregelungen – falls vorhanden. Vor allem bei körperlich anstrengender Arbeit kann es sinnvoll sein, die Arbeitszeiten anzupassen und früher am Morgen zu beginnen. Außerdem können mehrere Kurzpausen, beispielsweise von 10 Minuten, erlaubt werden. Steigt die Temperatur über 35 Grad im Arbeitsraum, sind Arbeitgeber verpflichtet, die bei Hitzearbeit üblichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserschleier und Luftduschen.
Wichtig für Klempner: Arbeit im Freien
Neben der Hitze sind Arbeitnehmer im Freien auch der gesundheitsschädlichen UV-Strahlung ausgesetzt – im schlimmsten Fall kann sie zu Hautkrebs führen. Deshalb sollten alle Tätigkeiten im Schatten ausgeführt werden, so weit dies möglich ist. Künstlicher Schatten kann durch Sonnenschirme, Sonnensegel oder Überdachungen geschaffen werden. Ist das Arbeiten im Schatten nicht möglich, ist es dafür umso wichtiger, einen schattigen Platz für die Pausen einzurichten. Auch Anzahl und Umfang der Pausen sowie die Arbeitszeit kann an die sommerlichen Temperaturen angepasst werden – vormittags und nachmittags ist die UV-Strahlung geringer. Abkühlung können Klimaanlagen in Fahrzeugen und Baumaschinen bringen. Zusätzlichen Schutz bieten Helme mit Nackenschutz, Sonnenbrillen mit UV-Schutz sowie UV-Schutzcreme. „Grundsätzlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihre Belegschaft regelmäßig auf Gefahren und Schutzmaßnahmen hinweisen“, rät Dr. Herrmann.
Auch für Maschinen eine Herausforderung
Klimatisierte Maschinenräume sind grundsätzlich über das ganze Jahr ein Muss. Dennoch kann es bei extrem hohen Temperaturen zu einer Überhitzung der Maschinen kommen. Verzögerungen im Betriebsablauf, Produktionsausfälle, Reparaturen oder Ersatz sind teuer: Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine Maschinenversicherung abzuschließen, am besten eine Police, die neben technischen Gefahren wie Überhitzung oder Kurzschluss auch menschliches Versagen wie Bedienfehler oder Schäden durch äußere Einwirkungen wie Sturm oder Frost mitversichert. Bei Beschädigung sollten die Reparaturkosten, bei einem Totalschaden der Zeitwert abzüglich eines erzielbaren Restwertes ersetzt werden. Je nach individuellen Bedürfnissen des Betriebs sollten die Maschinen einzeln oder pauschal zu versichern sein.
Weitere Informationen zu Versicherungsangeboten unter www.nuernberger.de/maschinenbruchversicherung