Im Rahmen der geplanten Erbschaftssteuerreform spricht einiges dafür, die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuer auf die Bundesländer zu übertragen. Zum einen steht diesen ohnehin das Aufkommen allein zu, zum anderen kassieren nur wenige Länder überhaupt Erbschaftssteuer in nennenswertem Umfang.
Beispielsweise entfallen rund 60 Prozent des Gesamtaufkommens von 4,2 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Dagegen beläuft
sich der Anteil der fünf ostdeutschen Flächenstaaten zusammen
lediglich auf 1,7 Prozent.
Eine eigenständige Gesetzgebung der Länder hätte gleich zwei
Vorteile: Erstens würde der Steuerwettbewerb in Gang gesetzt. In
aufkommensstarken Regionen käme es zu einer Senkung der
Erbschaftssteuersätze und damit zu einer erleichterten Übergabe von
Familienunternehmen. Zweitens würde die Diskussion über eine
"gerechte" Erbschaftssteuer pragmatischer geführt. Die Länder dürften
es sich dann zweimal überlegen, ob sich für sie der Erhebungsaufwand
lohnt. Denn sie müssten ihre gesamten administrativen Kosten selbst
tragen, von den Erbschaftssteuereinnahmen aber weiterhin einen
Großteil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgeben. NRW etwa
kassiert von jedem zusätzlich eingenommenen Euro Erbschaftssteuer nur
40 Cent.
Weitere Informationen:
Ralph Brügelmann, Winfried Fuest: Erbschaftsteuerreform - Eine
halbherzige Lösung, IW-Positionen Nr. 34, Köln 2008, 44 Seiten, 11,80
Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de