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Energieberatung

Bundesministerium plant Änderungen zur “Vor-Ort-Beratung“. Beratungsrichtlinie bereits zum Oktober aktualisiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird die Richtlinie des Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ anpassen. Das Inkrafttreten der Änderungen ist zum Oktober geplant.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

•Separate Thermografiegutachten werden mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie nicht mehr gefördert. In Kombination mit einer Vor-Ort-Beratung bleiben sie jedoch förderfähig, wenn die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist.
•Blower-Door-Untersuchungen sind als Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 mit max. 100 Euro förderfähig, wenn die Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht integriert werden.
•Auch bei den Mindestanforderungen an den Beratungsbericht gibt es Änderungen wie z.B. die Platzierung der Zusammenfassung an den Anfang.

Die Neuerungen werden sofort wirksam, wenn die neuen Richtlinie –voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 – in Kraft getreten ist. Der Online-Antrag wird zu diesem Zeitpunkt dann ebenfalls angepasst. Da das BAFA derzeit Änträge ohne Wartezeiten bearbeitet, sind keine Verzögerungen bei der Bearbeitung zu erwarten.

Die Förderbeträge bleiben weiterhin bestehen. Das Förderprogramm wird verlängert und ist damit bis bis Ende 2014 gesichert. Neben diesen Regelungen sind auch in einigen Details Änderungen vorgesehen. Mehr dazu auf www.bafa.de (direkt zur BAFA-Themenseite) und in der nächsten Ausgabe des Gebäude-Energieberaters. GLR

Quelle: www.geb-info.de